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Wechsel DO-Angestellter - Beamter
Remarque:
Hallo Franno,
ich bin auch DO-Angestellter und habe vor einigen Tagen einen Beitrag zu ähnlichem Thema erstellt. Hier wurden bereits einige Fragen erläutert.
Kurze Fragen vorab:
Du bist DO-Angestellter bei einer Krankenkasse richtig? Formal bist du Arbeitnehmer mit privatrechtlichen Vertrag, für den jedoch Beamtenrichtlinien was Besoldung, Pension etc Anwendung finden. Rein interessehalber, gilt bei dir hierfür Bund Besoldung oder Land? Welche Besoldungsstufe?
Nach meinen Recherchen ist es wohl so, dass du als DO Angestellter dich auch dem Dienst entlassen lassen musst. Nähere regelt dein Vertrag/Dienstordnung. Eine Versetzung/Abordnung wie bei "richtigen" Beamten ist vermutlich nicht möglich.
Sofern ein Dienstherr (hier Stadtverwaltung) bereit ist dich als Beamten neu zu ernennen, da die Stelle laut Ausschreibung grundsätzlich eine Beamtenstelle lt. Stellenplan ist, ist eine Neueinstellung als Beamter vermutlich möglich. Inwiefern dies möglich ist, kann dir nur der neue Dienstherr sagen. Ebenfalls muss hier ggf. geprüft werden, ob du eine Gesundheitsprüfung machen musst, inwiefern du wieder eine Probezeit haben wirst und inwiefern deine Zeiten bei der KK als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt werden. Dies würde ich alles vorher klären lassen.
Sofern du aktuell nach A 9,10,11 etc. besoldest wirst und hier Beamtenrecht gilt, ist meiner Meinung nach der Wechsel auf eine Stelle nach TvöD nicht wirklich interessant. Hier würdest du ja die Sv-Pflichtig in allen Zweigen werden. Vermutlich würdest du ebenfalls deinen Pensionsanspruch verlieren und für die vergangenen Zeiten in der RV nachversichert werden (hier ist das Brutto von dir zugrunde zu legen, was im Vergleich ja deutlich niedriger ist als bei einem vergleichbar Angestellten). Ebenfalls hättest du auch meines Wissens nachträglich keinen Anspruch auf VBL o.ä.
Zur Vergleichbarkeit Beamtenstellen und Tarifstellen wurde ja bereits etwas gesagt.
Bei Fragen gerne (auch PN sofern das hier funktioniert). Aktuell warte ich das weitere Verfahren bei mir ab, daher muss ich auch abwarten, wie es bei mir klappt und daher sind meine Ausführungen auch nicht 100% sicher. Ggf. gibt es noch jemanden der dies weiter klarstellen kann.
gruss
DoAngestellterBW:
Vielen Dank für deine Ausführungen. Kannst du mir noch den Titel deines Beitrages schicken, den würde ich mir gerne anschauen. Zu deiner Frage, es liegen Beamten-Gehälter des Landes zu Grunde und ich bin momentan in A12 eingestuft. Herzliche Grüße Franno
Bob Kelso:
--- Zitat von: DoAngestellterBW am 25.04.2021 07:33 ---Vielen Dank für deine Ausführungen. Kannst du mir noch den Titel deines Beitrages schicken, den würde ich mir gerne anschauen. Zu deiner Frage, es liegen Beamten-Gehälter des Landes zu Grunde und ich bin momentan in A12 eingestuft. Herzliche Grüße Franno
--- End quote ---
Als Orientierung können Sie Ihre aktuelle Besoldungsgruppe (inkl. Zuschläge) mit dem Entgelt der TB vergleichen. Ich wage die Prognose, dass Sie mind. E14 als Entgeltgruppe "benötigen" um an die A12 "heranzukommen"! Beachten Sie, dass Sie als TB deutlich höhere private Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten haben, da die Beihilfe entfällt. Vergessen Sie nicht die "bessere" Altersversorgung der Beamten!
Bob Kelso:
--- Zitat von: Bob Kelso am 25.04.2021 14:45 ---
--- Zitat von: DoAngestellterBW am 25.04.2021 07:33 ---Vielen Dank für deine Ausführungen. Kannst du mir noch den Titel deines Beitrages schicken, den würde ich mir gerne anschauen. Zu deiner Frage, es liegen Beamten-Gehälter des Landes zu Grunde und ich bin momentan in A12 eingestuft. Herzliche Grüße Franno
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Als Orientierung können Sie Ihre aktuelle Besoldungsgruppe (inkl. Zuschläge) mit dem Entgelt der TB vergleichen. Ich wage die Prognose, dass Sie mind. E14 als Entgeltgruppe "benötigen" um an die A12 "heranzukommen"! Beachten Sie, dass Sie als TB deutlich höhere private Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten haben, da die Beihilfe entfällt. Vergessen Sie nicht die "bessere" Altersversorgung der Beamten!
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Darf ich um Nicht-Beachtung meines Kommentares bitten? Ich hatte einen falschen Bezug hergestellt. Danke!
Casiopeia1981:
§ 23 LBG BW könnte für dich interessant sein.
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