Hallo Franno,
ich bin auch DO-Angestellter und habe vor einigen Tagen einen Beitrag zu ähnlichem Thema erstellt. Hier wurden bereits einige Fragen erläutert.
Kurze Fragen vorab:
Du bist DO-Angestellter bei einer Krankenkasse richtig? Formal bist du Arbeitnehmer mit privatrechtlichen Vertrag, für den jedoch Beamtenrichtlinien was Besoldung, Pension etc Anwendung finden. Rein interessehalber, gilt bei dir hierfür Bund Besoldung oder Land? Welche Besoldungsstufe?
Nach meinen Recherchen ist es wohl so, dass du als DO Angestellter dich auch dem Dienst entlassen lassen musst. Nähere regelt dein Vertrag/Dienstordnung. Eine Versetzung/Abordnung wie bei "richtigen" Beamten ist vermutlich nicht möglich.
Sofern ein Dienstherr (hier Stadtverwaltung) bereit ist dich als Beamten neu zu ernennen, da die Stelle laut Ausschreibung grundsätzlich eine Beamtenstelle lt. Stellenplan ist, ist eine Neueinstellung als Beamter vermutlich möglich. Inwiefern dies möglich ist, kann dir nur der neue Dienstherr sagen. Ebenfalls muss hier ggf. geprüft werden, ob du eine Gesundheitsprüfung machen musst, inwiefern du wieder eine Probezeit haben wirst und inwiefern deine Zeiten bei der KK als ruhegehaltsfähige Dienstzeit anerkannt werden. Dies würde ich alles vorher klären lassen.
Sofern du aktuell nach A 9,10,11 etc. besoldest wirst und hier Beamtenrecht gilt, ist meiner Meinung nach der Wechsel auf eine Stelle nach TvöD nicht wirklich interessant. Hier würdest du ja die Sv-Pflichtig in allen Zweigen werden. Vermutlich würdest du ebenfalls deinen Pensionsanspruch verlieren und für die vergangenen Zeiten in der RV nachversichert werden (hier ist das Brutto von dir zugrunde zu legen, was im Vergleich ja deutlich niedriger ist als bei einem vergleichbar Angestellten). Ebenfalls hättest du auch meines Wissens nachträglich keinen Anspruch auf VBL o.ä.
Zur Vergleichbarkeit Beamtenstellen und Tarifstellen wurde ja bereits etwas gesagt.
Bei Fragen gerne (auch PN sofern das hier funktioniert). Aktuell warte ich das weitere Verfahren bei mir ab, daher muss ich auch abwarten, wie es bei mir klappt und daher sind meine Ausführungen auch nicht 100% sicher. Ggf. gibt es noch jemanden der dies weiter klarstellen kann.
gruss