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Stufenlaufzeit bei "Höher"gruppierung bisher nicht bewerteter Stelle

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Kommunalgenie:

--- Zitat von: DerLustigeOpa am 22.04.2021 17:48 ---
--- Zitat von: Isie am 22.04.2021 17:32 ---Handelt es sich um den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses?

--- End quote ---

Nein, die betreffende Stelle wurde vor einigen Jahren neu geschaffen, aber damals seitens des AG nicht bewertet.

Im Raum stehen zwei Optionen:
- Höhergruppierung ab Erreichen der nächsten Stufe (in Kürze) oder
- rückwirkende Höhergruppierung von ca. drei Monaten

Gelten die normalen Regeln der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung des § 17 Abs. 4 TVöD-V lohnt sich die zweite Option natürlich nicht bzw. ist nachteilig.

--- End quote ---

Da stehen gar keine Optionen im Raum. Du bist in der "höheren" EG bereits seit einigen Jahren, nämlich seit Übertragung der Aufgaben. Und dort begann auch die Stufenlaufzeit. Das Geld der höheren EG erhälst du für 6 Monate rückwirkend.

DerLustigeOpa:

--- Zitat von: Isie am 22.04.2021 17:55 ---Dir ist also vor einigen Jahren die Tätigkeit übertragen worden, ohne dass deinem Arbeitgeber bewusst war, dass die Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe entspricht?

Woraus ergibt sich, dass du 3 Monate rückwirkend höher eingruppiert sein könntest?

--- End quote ---

- Doch war es ihm, weshalb noch keine Eingruppierung stattfand.
- Kuhhandel, Willkür, Gewohnheit etc.

DerLustigeOpa:

--- Zitat von: WasDennNun am 23.04.2021 07:00 ---
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 22.04.2021 17:48 ---Nein, die betreffende Stelle wurde vor einigen Jahren neu geschaffen, aber damals seitens des AG nicht bewertet.

Im Raum stehen zwei Optionen:
- Höhergruppierung ab Erreichen der nächsten Stufe (in Kürze) oder
- rückwirkende Höhergruppierung von ca. drei Monaten

Gelten die normalen Regeln der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung des § 17 Abs. 4 TVöD-V lohnt sich die zweite Option natürlich nicht bzw. ist nachteilig.

--- End quote ---
Insofern gibt es eigentlich nur eine Option:
korrekte Eingruppierung (Höhergruppierung) ab Übertragung der Tätigkeiten, also zum Zeitpunkt der "Schaffung der Stelle".

--- End quote ---

Super, vielen Dank, das beantwortet meine Frage.

DerLustigeOpa:

--- Zitat von: Kommunalgenie am 23.04.2021 08:43 ---
--- Zitat von: DerLustigeOpa am 22.04.2021 17:48 ---
--- Zitat von: Isie am 22.04.2021 17:32 ---Handelt es sich um den Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses?

--- End quote ---

Nein, die betreffende Stelle wurde vor einigen Jahren neu geschaffen, aber damals seitens des AG nicht bewertet.

Im Raum stehen zwei Optionen:
- Höhergruppierung ab Erreichen der nächsten Stufe (in Kürze) oder
- rückwirkende Höhergruppierung von ca. drei Monaten

Gelten die normalen Regeln der Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung des § 17 Abs. 4 TVöD-V lohnt sich die zweite Option natürlich nicht bzw. ist nachteilig.

--- End quote ---

Da stehen gar keine Optionen im Raum. Du bist in der "höheren" EG bereits seit einigen Jahren, nämlich seit Übertragung der Aufgaben. Und dort begann auch die Stufenlaufzeit. Das Geld der höheren EG erhälst du für 6 Monate rückwirkend.

--- End quote ---

Dir ebenfalls vielen Dank!

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