Hallo zusammen,
ich weiß, es ist rechtlich nicht möglich und TB sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Dennoch: Wie bewertet ihr die Situation einer "Höher"gruppierung, wenn die Stelle bisher seitens des AG überhaupt noch nicht bewertet/eingruppiert war und nun eine erstmalige Eingruppierung seitens des AG mit gleichzeitiger Höhergruppierung verbunden wird, insb. mit Blick auf die Stufenlaufzeit?
Handelt es sich um eine Höhergruppierung oder um eine "erstmalige Eingruppierung"?
Macht dies überhaupt einen Unterschied hinsichtlich der Stufenlauzeit oder gilt in beiden Fällen uneingeschränkt § 17 Abs. 4 TVöD-V?
Darauf aufbauend: Würde die Stufenlautzeit bei einer rückwirkenden (höheren) Eingruppierung entsprechend rückwirkenden ab dem Tag der Höhergruppierung von vorne beginnen?