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Einstellung (IT-Sicherheit): IT-Zulage <-> Teil II Abschnitt 11 der EGO [TV-L]
Aprilwetter:
Guten Morgen,
zunächst besten Dank für die vielen wertvollen Informationen, die sich hier im Forum finden lasse und für die Zeit, die Viele von Euch hier investieren.
1) Ist es so, dass die Neuregelung der EGO (Teil II Abschnitt 11) die sogenannte IT-Zulage/IT-Fachkräftegewinnungszulage ersetzt?
2) Welchen Verhandlungsspielraum gibt es beim Neu-Einstieg? Z.B. Bahncard100, bestimmte Weiterbildungen, HomeOffice-Festlegung, ... (habe keine Kinder - alles was mit Kindern zu tun hat, ist für mich irrelevant). Falls die EG für Eure Einschätzung relevant ist: Es handelt sich um die EG12 und für weniger als die Stufe6 werde ich die ausgeschriebene Stelle (Vorstellungsgespräch fand statt) nicht in meine Auswahl einbeziehen.
3) Ist es sinnvoll, bei der Verhandlung mit den Jahresbruttowerten zu argumentieren, die die einschlägigen Gehaltsvergleichsportale auswerfen?
Bin sehr gespannt auf Eure Einschätzung/ Eure Antworten.
Spid:
1) So etwas gibt es im TV-L nicht.
2) Tariflich nicht.
3) Hinsichtlich der Eingruppierung i.e.S. ist das völlig unbeachtlich.
WasDennNun:
--- Zitat von: Aprilwetter am 24.04.2021 09:15 --- Es handelt sich um die EG12 und für weniger als die Stufe6 werde ich die ausgeschriebene Stelle (Vorstellungsgespräch fand statt) nicht in meine Auswahl einbeziehen.
--- End quote ---
Kannst du 15 Jahre berufliche Erfahrung vorweisen?
Falls ja: Solltest du denen mitteilen, dass du davon ausgehst, dass sie diese als förderliche Zeiten anerkennen und dich in der Stufe 6 einstellen.
Falls nein. Wie viele Jahre hast du? Das ergibt dann eine förderliche Zeit von X + 2 Stufen als Zulage können sie dir dann geben.
Das wäre der Rahmen, der im tariflichem Sinne monetär verhandelbar ist.
Natürlich kann man Nebenabsprachen bzgl. Arbeitzeiten, Homeoffice, etc. versuchen.
zu 3.)
Nur um denen zu zeigen, was draußen in der pW so gezahlt wird.
Ansonsten hat das keine Wirkung.
Aprilwetter:
Herzlichen Dank für Eure Antworten!
--- Zitat von: WasDennNun am 24.04.2021 11:11 ---
--- End quote ---
Kannst du 15 Jahre berufliche Erfahrung vorweisen?
Falls ja: Solltest du denen mitteilen, dass du davon ausgehst, dass sie diese als förderliche Zeiten anerkennen und dich in der Stufe 6 einstellen.
Falls nein. Wie viele Jahre hast du? Das ergibt dann eine förderliche Zeit von X + 2 Stufen als Zulage können sie dir dann geben.
Das wäre der Rahmen, der im tariflichem Sinne monetär verhandelbar ist.
[/quote]
Wie einschlägig muss die Berufserfahrung sein?
Ich habe deutlich mehr als 15 Jahre Berufserfahrung, davon ca 8 in der IT und konkret IT-Sicherheit lediglich 1 Jahr.
Aprilwetter:
--- Zitat von: Spid am 24.04.2021 09:48 ---1) So etwas gibt es im TV-L nicht.
--- End quote ---
Vielen Dank für die schnelle Antwort, Spid.
Wo habe ich mich dann vertan? Bei "EGO Teil II Abschnitt 11" oder bei "IT-Zulage/IT-Fachkräftegewinnungszulage"?
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