Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstellung (IT-Sicherheit): IT-Zulage <-> Teil II Abschnitt 11 der EGO [TV-L]
Spid:
Letzteres.
Aprilwetter:
Okay; Danke, Spid.
Iteration 3:
Was trifft dann zu?
a) Es gab nie und gibt auch nicht eine "IT-Zulage" und auch nicht eine "IT-Fachkräftegewinnungszulage".
b) Für die Gewinnung von IT'lern gibt es die Möglichkeit - falls nicht ausreichend Berufsjahre vorhanden - nach §16 (5) TV-L 2 Stufen höheres Entgelt auszuzahlen.
c) Die 1.000€ zusätzlich für IT'ler gibt es nicht in der Welt des TV-L, in anderen Regelwerken schon.
Spid:
Im TV-L - und auch in den übrigen Tarifregimen des öD - gibt es weder eine "IT-Zulage" noch eine "IT-Fachkräftegewinnungszulage". Die Zulage nach §16 Abs. 5 TV-L dient zur regionalen Differenzierung, zur Deckung des Personalbedarfs, zur Bindung von qualifizierten Fachkräften oder zum Ausgleich höherer Lebenshaltungskosten. Sie ist querschnittlich für alle Gruppen von Beschäftigten gedacht und nicht spezifisch zur Gewinnung von IT-lern.
WasDennNun:
--- Zitat von: Aprilwetter am 25.04.2021 07:25 ---Wie einschlägig muss die Berufserfahrung sein?
--- End quote ---
Die Anerkennung der einschlägige Berufserfahrung ist nicht verhandelbar, sondern tariflich geregelt. Kann aber nur zur Stufe 3 führen.
Einschlägig heißt salopp formuliert: Du kannst sofort den Job machen, ohne eingearbeitet zu werden. Man muss dich quasi nur auf den Arbeitsplatz einweisen.
--- Zitat ---Ich habe deutlich mehr als 15 Jahre Berufserfahrung, davon ca 8 in der IT und konkret IT-Sicherheit lediglich 1 Jahr.
--- End quote ---
Wenn der AG eine Tätigkeit als Koch für einen IT Job als förderlich ansieht, dann kann er sie auch entsprechend bei der Einstufung berücksichtigen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Aprilwetter am 25.04.2021 09:53 ---
c) Die 1.000€ zusätzlich für IT'ler gibt es nicht in der Welt des TV-L, in anderen Regelwerken schon.
--- End quote ---
Es gibt Arbeitgeber (z.B. Bund/Kommunen) die eine solche Zulage gewähren. Dies ist aber keine tarifliche Regelung, sondern eine Regelung, die sich AG Verbände überlegt haben. Im Bereich der AGs die den TV-L anwenden ist mir eine solche Zulage nicht bekannt.
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