Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

Home-Office Pflicht

<< < (8/63) > >>

Solitair:
Weil die Geschäftsstelle letztes Jahr mal gesagt hat, dass das Dienstreisen sind. Vorher hatten sie es mit einem Tourendienst pro Abteilung versucht, aber das hat sich binnen kurzer Zeit als nicht praktikabel erwiesen.

Fugazi:
Homeoffice schön und gut, aber Pflicht? Also 2-3 Tage die Woche mache ich das schon ganz gerne mal, aber die ganze Woche über und das Wochen- und Monatelang? Ich würde wohl irgendwann zum Soziopathen mutieren und den halben Tag im Pyjama versumpfen.

Wir müssen unsere Akten mitnehmen, da E-Akte so weit entfernt ist wie Mars von der Erde. Mit Zahlenschloss abschließbare (Piloten)Koffer bekommen wir dafür natürlich nicht gestellt, aber man muss sich dann schriftlich erklären, wenn man kein HO machen möchte oder kann.

Solitair:
Ist bei uns ähnlich. Bei den Akten heißt es noch, dass der Bedienstete diese nur ins HO mitnehmen "darf", wenn er dafür sorgt, dass diese sicher verschlossen gelagert und vor dem Zugriff Dritter sicher sind. Nur, was ist dann z.b. bei einem Einbruch oder wenn ein Familienmitglied "unangemeldet" reinkommt und einen Blick auf eine Akte erhascht?
Hinzu kommt, für eine Woche Arbeit muss man einen ganz schönen Berg an Akten mitnehmen, denn ohne Akte kann man schlicht nichts machen. Also ist der schwarze Peter und Risiko dann wieder beim AN.

Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.

WasDennNun:

--- Zitat von: Solitair am 08.05.2021 15:57 ---Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.

--- End quote ---
Vollkommen richtig, nur kenne ich keinen AG der verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt. Ich kenne aber einige, die dem AN anbieten, dass er seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzen darf.
Der Umkehrschluss wäre ja: Wenn der AG verlangt, dass ich ins Büro komme, dann muss er die Fahrtkosten übernehmen.

Fugazi:
@Solitair

Soviele Akten muss ich zum Glück nicht mitnehmen, da die Sachverhalte recht anspruchsvoll sind und es u.U. länger dauert bis ich zur Bescheidung komme. Und wenn ich schneller durch die Akten bin als erwartet, wird sich eben auf den Balkon gesetzt oder der Haushalt gemacht und trotzdem die Sollzeit geschrieben. Mehr mitnehmen als tragen, kann ich nun auch nicht. Außerdem trage ich keine Schuld an der fehlenden Digitalisierung.

Zum Thema Kostenersatz wird dann gerne die steuerliche Geltendmachung erwähnt, meinen andere Kollegen. 

Und wenn ein Familienmitglied auf die Akten schaut, sag ich "du du du" und wenn eingebrochen wird oder ich in einen Gewittersturm komme, dann müssen die Unterlagen neu angefordert werden. Das Dumme ist, dass die Leute immer wieder nach dem Bearbeitungsstand fragen, sonst könnte ich ja sagen die betreffenden Sachverhalte sind bearbeitet  ;D.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version