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Home-Office Pflicht
Solitair:
--- Zitat von: WasDennNun am 08.05.2021 16:42 ---
--- Zitat von: Solitair am 08.05.2021 15:57 ---Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
--- End quote ---
Vollkommen richtig, nur kenne ich keinen AG der verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt.
--- End quote ---
Dann hast du wohl nicht mitbekommen, dass es inzwischen eine HO-Pflicht gibt. Dementsprechend gibt es bei uns eine Dienstanweisung, dass die Dienststelle nur noch in Ausnahmefällen (eben zum kurzfristigen Aktenholen) aufgesucht werden darf und der Dienst zuhause zu verrichten ist.
BAT:
Wohl auch ein AG der Trennung nur im räumlichen Sinne in seinen Verstand bringt.
Spid:
--- Zitat von: Solitair am 08.05.2021 17:10 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 08.05.2021 16:42 ---
--- Zitat von: Solitair am 08.05.2021 15:57 ---Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
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Vollkommen richtig, nur kenne ich keinen AG der verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt.
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Dann hast du wohl nicht mitbekommen, dass es inzwischen eine HO-Pflicht gibt. Dementsprechend gibt es bei uns eine Dienstanweisung, dass die Dienststelle nur noch in Ausnahmefällen (eben zum kurzfristigen Aktenholen) aufgesucht werden darf und der Dienst zuhause zu verrichten ist.
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Im Gegensatz zum AG benötigt der AN lediglich "Gründe". Diese sind nicht näher qualifiziert, mithin wäre auch jeder, den der AN vorbringt, zu akzeptieren. Genau genommen bedürfte es gegenüber dem AG nicht einmal die Vorbringung der Gründe, sondern lediglich die Erklärung, man habe solche.
Solitair:
Diese Gründe gibt es auch bei uns. Räumliche Enge etwa. Das Problem ist, dass auch vor der HO-Pflicht bereits seitens der Leitung stark auf das HO gedrängt wurde. Wenn ich mich recht erinnere so ab Ende Mai 2020. Es scheint so eine Art Quote von der vorgesetzten Behörde zu geben, die unbedingt erfüllt werden muss, damit man sich nach außen mit möglichst viel HO brüsten kann. Jedenfalls ist die Anzahl der HO-Leute täglich weiterzumelden.
Dementsprechend gibt es kaum jemanden im Haus, der nicht bereits vor der Pflicht zumindest zeitweise im HO war. Und die Leitung argumentiert nun, dass daher diese Gründe nicht greifen, da es ja auch vorher ging und ein Absehen von der HO-Pflicht daher die absolute Ausnahme wäre.
Spid:
Da dem AG und erst recht dessen subalternem Führungspersonal diesbezüglich keine Entscheidung zukommt, bedarf es auch keines Austausches von Argumenten mit derlei irrelevanten Akteuren.
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