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Home-Office Pflicht
BAT:
Wieso konzentriert sich der Gesetzgeber auf nur eine von zwei möglichen Einflussmöglichkeiten bezüglich der Kontakte im Betrieb?
was_guckst_du:
...ich wollte darauf hinweisen, dass die genannten Pflichten - da sie aus der Verordnung herausgelöst wurden - nun Gesetzescharakter haben...und damit eine andere Qualität
...wenn nun jemand, der eigentlich HomeOffice machen könnte, im Büro arbeitet und der AG lässt das auch noch zu, und dieser Jemand steckt andere an, könnten Schadensersatzpflichten entstehen...
Melvin:
Im Bericht des BT-Ausschusses für Gesundheit vom 20.4.2021 (Drucksache 19/28732) wird hierzu Folgendes ausgeführt (dort Seite 20 f.):
"Zu Buchstabe ff (§ 28b Absatz 7 - neu -) Die Regelung verpflichtet Arbeitgeber bei Büroarbeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten, das Arbeiten im Home-office anzubieten. Nur wenn zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen, kann von einer Verlagerung dieser Tätigkeiten ins Homeoffice abgesehen werden. Betriebsbedingte Gründe können vorliegen, wenn die Betriebsab-läufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten. Technische oder organisatorische Gründe, wie zum Beispiel die Nichtverfügbarkeit benötigter IT-Ausstattung, notwendige Verän-derung der Arbeitsorganisation oder unzureichende Qualifizierung der betroffenen Beschäftigten können in der Regel nur vorübergehend angeführt werden. Die Regelung entspricht den bisherigen Inhalten der Arbeitsschutzverordnung zum Angebot auf Homeoffice.
Die Beschäftigten müssen Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten in ihrer Wohnung ausführen, wenn dies den Beschäftigten möglich ist. Gründe, die dem entgegenstehen, können beispielsweise räumliche Enge, Störungen durch Dritte oder unzureichende technische Ausstattung sein. Eine Mitteilung des Beschäftigten auf Verlangen des Arbeitgebers, dass das Arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, reicht zur Darlegung aus."
siehe: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/287/1928732.pdf
WasDennNun:
--- Zitat von: was_guckst_du am 25.04.2021 16:45 ---...ich wollte darauf hinweisen, dass die genannten Pflichten - da sie aus der Verordnung herausgelöst wurden - nun Gesetzescharakter haben...und damit eine andere Qualität
...wenn nun jemand, der eigentlich HomeOffice machen könnte, im Büro arbeitet und der AG lässt das auch noch zu, und dieser Jemand steckt andere an, könnten Schadensersatzpflichten entstehen...
--- End quote ---
Wichtiger finde ich , dass die Vorgesetzten jetzt die Argumente ausgehen, wenn sie die Untergebene dazu drängen ins Büro zu kommen.
Ich sehe bei vielen nicht HOlern, diese Situation:
Sie haben die Infrastruktur vom AG bekommen.
Die Vorgesetzten lehnen es ab, weil sie Looser sind, unter Kontrollverlust leiden und weil sie glauben die Leute machen nichts zu hause und nicht in der Lage sind einzuschätzen, ob jemand seine Arbeit macht oder nicht, aber sehr wohl einschätzen können, ob jemand im Büro ist und seine Arbeite nicht macht.
BAT:
--- Zitat von: BAT am 25.04.2021 16:34 ---Wieso konzentriert sich der Gesetzgeber auf nur eine von zwei möglichen Einflussmöglichkeiten bezüglich der Kontakte im Betrieb?
--- End quote ---
Da es zwei Weg gibt, ist die Einstellung weder des AG noch des AN zum HO deutbar.
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