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Home-Office Pflicht

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Organisator:
Doch ;)
Kannnicht, Willnicht, Rummaulen ist der Querulant, der sich auf Ergonomie beruft, ohne zu wissen, was es ist.

Der, der überhaupt weiß, was eine Gefährdungsbeurteilung ist und diese auch entsprechend durchführt, bringt den Arbeitgeber in die Pflicht.

Spid:
Der ist ohnehin in der Pflicht, denn die Sicherstellung hinreichender Arbeitsbedingungen ist AG-Aufgabe. Dieser müßte die Arbeitsumgebung in der häuslichen Umgebung jedenfalls beurteilen, entweder durch geschultes Personal oder den entsprechend befähigten AN. Liegen die Mindestarbeitsbedibgungen nicht vor, ist der AG ja bereits gehindert, dem AN ein entsprechendes Angebot zu machen. Ein AN, der darauf hinweisen und auf Gründe verweisen muß, ist ja bereits Opfer eines entsprechenden Ausbeuter-AG, dem die Gesundheit seiner AN völlig egal ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Organisator am 10.05.2021 09:41 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.05.2021 08:21 ---Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.

--- End quote ---

Ja, ist man.

--- End quote ---
Nö, das ist für mich nur jemand, der sich nicht ins HO zwingen lassen will.

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 10.05.2021 12:58 ---
--- Zitat von: Organisator am 10.05.2021 09:41 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 10.05.2021 08:21 ---Soso man ist also Querulant, wenn man sagt: Ich habe keine ergonomische Ausstattung im häuslichen Büro, deswegen kann ich nicht zuhause arbeiten, da ich nicht gegen Gesetze verstoßen will.

--- End quote ---

Ja, ist man.

--- End quote ---
Nö, das ist für mich nur jemand, der sich nicht ins HO zwingen lassen will.


--- End quote ---

Na dann soller das doch auch sagen. Muss ja keiner von Zuhaus arbeiten und bei machen ists praktisch nicht umsetzbar, aus ganz verschiedenen Gründen.

CmdrMichael:

--- Zitat von: Spid am 10.05.2021 11:32 ---Der ist ohnehin in der Pflicht, denn die Sicherstellung hinreichender Arbeitsbedingungen ist AG-Aufgabe.

--- End quote ---
Nur wenn man offiziell Telearbeit macht. Wenn das Corona Home-Office vom Arbeitgeber als "Mobiles Arbeiten" definiert wird, muss er erstmal nichts bezüglich der Arbeitsbedingungen sicherstellen. Ein Mobiles Arbeiten kann ja grundsätzlich auch im Zug / am Flughafen / im Cafe erfolgen, wo der Arbeitgeber auch keinen Einfluss auf die Arbeitsergonomie hat.

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