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Home-Office Pflicht

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Dienstbeflissen:

--- Zitat von: Spid am 12.05.2021 09:49 ---
--- Zitat von: Dienstbeflissen am 12.05.2021 09:35 ---Die Gefährdungsbeurteilung für Mobiles Arbeiten bei Büromenschen kann sehr gut aus einer zweiseitigen Tabelle bestehen. Für mein Empfinden ist das knapp. Es geht um Büromenschen und nicht darum unter dem heimischen Reetdach saubere Schweißverbindungen herzustellen. 

Um ein diffusen Infektionsgeschehen wirksam zu bekämpfen bedarf es klarer und pauschaler Regelungen. Im Einzelfall ist es sicher so, dass diese unsinnig erscheinen oder andere Maßnahmen besser geeignet wären. Das ist unter Berücksichtigung der Gesamtschau jedoch hinzunehmen.

Und ansonsten vielleicht mal den Satz des BVG aus der Entscheidung zum Eilantrag zur sog. Bundesnotbremse zur Kenntnis nehmen:

"..verfolgt der Gesetzgeber mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Erfüllung seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen.."



--- End quote ---
Es hätte dem Bundesgesetzgeber freigestanden, im Rahmen seiner repressiven Gesetzgebung zum Infektionsgeschehen Regelungen zum Arbeitsschutz ebenso zu suspendieren wie er es mit der Ausübung von Grundrechten getan hat. Hat er aber nicht - und solange er dies nicht tut, ist mobiles Arbeiten hinsichtlich der Anforderungen an enen Arbeitsplatz nicht anders zu behandeln als im Geltungsbereich der ArbStättV.

--- End quote ---

Das hat er klugerweise nicht, das dies zu Diskussionen geführt hätte und ggf. auch zu sinkender Akzeptanz des Homeoffice und damit zu einer sinkenden Durchschlagskraft im Kampf gegen die Pandemie.

Faktisch findet mobiles Arbeiten millionenfach ohne Gefährdungsbeurteilung statt.

Und aktuell kann ich dazu nicht eine öffentliche Diskussion finden, noch wäre das für irgendjemanden wirklich interessant. Das ist allenfalls ein Nische mit der sich Juristen befassen, die sonst nichts zu tun haben oder anderweitig gefrustet sind.

Dienstbeflissen:
Wenn Dienstgeheimnisse etc. geschützt werden müssen ist HO natürlich eher nicht möglich, zumindest wenn keine sicherer IT-Anbindung besteht.

Solche Fälle sind jedoch auch eine Ausnahme. Es geht um die Maße der gesamten AN in Deutschland.

Und wenn jemand meint, dass er zuhause nicht arbeiten könne, weil sein heimischer Arbeitsplatz nicht den Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz genügt, dann ist er für mich ein Querulant oder alternativ ein Spinner. 

Spid:
Also doch wieder kleine Kinderhände, die laufende Maschinen reparieren?

Dienstbeflissen:
Die Idee der suggestiven Fragestellung unterstütze ich nicht.

Spid:
Mir ist völlig egal, was Du unterstützt oder nicht unterstützt. Sind die gesetzlichen Regelungen zum Arbeitsschutz nun allgemeinverbindlich und umzusetzen oder nicht?

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