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Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben

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TheJohnny:
Guten Abend,

bei einer Stellenauschreibung ist die Tätigkeit mit 50 % Leitung und 50 %  Assistenzfachkraft angebeben.
Nach dem, was ich im TVöd SuE gelesen haben, träfen auf eine reine Leitungsstelle die Entgeltgruppe S 16 zu und auf eine reine Assitenzfachkraft S 9 oder S12.
Wie wird so etwas normalerweise vergütet, wenn es 50/50 geteilt ist?
Wie wäre es, wenn es 60 (Leitung)/40 (Assistenz) geteilt wäre?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
TJ

Spid:
Wenn S16 für den Leitungsanteil zutreffend ist und es sich bei den genannten Anteilen um Arbeitsvorgänge handelt, in beiden Fällen S16.

TheJohnny:
Vielen Dank, das liest sich ja schon einmal vielversprechend.

Aus dem ersten Teil Deines Antwortsatzes schließe ich, dass die höhere Entgeltgruppe ausschlaggebend ist. Ist dies auch im TVöD nachzulesen? Ich habe diesbezüglich nichts gefunden.

Kannst Du mir bitte schreiben, was Du mit damit meinst dass "es sich bei den genannten Anteilen um Arbeitsvorgänge" handeln muss?
Wann wären es Arbeitsvorgänge und wann nicht?

TheJohnny:
Ich habe mal mit Deinen Stichworten gesucht und doch etwas im TVöD gefunden:
§ 12 Abs. 2 Satz 2: "Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen
einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge
anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder
mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen."

Spid:
Dein ursprünglicher Schluß war unzutreffend. Ich beziehe mich tatsächlich auf §12 TVÖD. In der PE zu §12 Abs. 2 findet sich auch die Definition des Arbeitsvorgangs.

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