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Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben

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TheJohnny:
Ja, das stimmt, es müssen mindestens 50 % Arbeitsvorgänge entsprechend der Entgeltgruppe anfallen.

Ich habe die Protokollnotiz auch gefunden: "Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangstätigkeiten wie z.B. Akten anlegen), die bezogen auf den Aufgabenkreis des Angestellten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen."

Wenn aber beide Tätigkeiten jeweils 50 % ausmachen, muss die höhere Entgeltgruppe gewählt werden? Gibt es dazu explizit einen Paragraphen?

Spid:
Da wird nichts gewählt. TB sind eingruppiert und werden nicht etwa eingruppiert. Der Umstand, daß die höhere Entgeltgruppe zum Tragen kommt, ergibt sich unmittelbar aus §12 Abs. 2 TVÖD.

TheJohnny:
Vielen Dank!

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