Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vergütung einer Stelle mit zwei anteiligen Aufgaben
TheJohnny:
Ja, das stimmt, es müssen mindestens 50 % Arbeitsvorgänge entsprechend der Entgeltgruppe anfallen.
Ich habe die Protokollnotiz auch gefunden: "Arbeitsvorgänge sind Arbeitsleistungen (einschließlich Zusammenhangstätigkeiten wie z.B. Akten anlegen), die bezogen auf den Aufgabenkreis des Angestellten, zu einem bei natürlicher Betrachtung abgrenzbaren Arbeitsergebnis führen."
Wenn aber beide Tätigkeiten jeweils 50 % ausmachen, muss die höhere Entgeltgruppe gewählt werden? Gibt es dazu explizit einen Paragraphen?
Spid:
Da wird nichts gewählt. TB sind eingruppiert und werden nicht etwa eingruppiert. Der Umstand, daß die höhere Entgeltgruppe zum Tragen kommt, ergibt sich unmittelbar aus §12 Abs. 2 TVÖD.
TheJohnny:
Vielen Dank!
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