Hallo,
ich war am 01.März wegen Erkrankungszeichen beim Arzt, dort wurde eine PCR Testung auf das Corona-Virus vorgenommen welche leider positiv war. Das Ergebnis bekam ich am 2. März, gleichzeitig wurde eine Quarantäne bis zum 15. März vom GA angeordnet. Eine Krankschreibung hatte ich vom 1. März bis zum 7.März ( da wusste ich noch nicht das ich an Corona erkrankt war). Die nächste Krankmeldung wurde dann vom 16.März bis einschließlich 25.April erstellt. Laut Personalamt bräuchte ich vom 1. März bis 15. März keine Krankmeldung, da ich mich in einer behördlich angeordneten Quarantäne befände. Nun bekam ich meine Abrechnung, und siehe da, es fehlen zwei Wochen Entgelt. Der Personaler meint, ich wäre nach sechs Wochen in das Krankengeld gefallen, die KK hat dagegen eine andere Meinung. Sie ist der Meinung, dass der AG die komplette Krankheitszeit bezahlen muss, wobei sich der AG die ersten beiden Wochen Lohn vom GA zurück fordern könnte, wegen der angeordneten Quarantäne. Wer hat Recht, was würdet ihr unternehmen?