Hallo,
inzwischen ist ja bereits die Priogruppe 3 berechtigt Impftermine zu reservieren. Dazu gehören nach § 4 Abs. 1 Nr. 4b Corona-Impfverordnung auch Personen,
"die in besonders relevanter Position in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich des Technischen Hilfswerks, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind,"
Jetzt kommt bei uns die Frage auf, wann ist man denn in "besonders relevanter Position"? Gibt es dazu vielleicht irgendwelche Ausführungsbestimmungen? Nachfrage bei der Geschäftsstelle war nicht hilfreich, bzw. es hieß wohl nur der Amtsleiter und evtl. noch Sachgebietsleiter aber sonst niemand. Andererseits meinte jemand, dass z.b. Rheinland-Pfalz festgelegt hätte, dass alle Landesbediensteten dazu gehören.
Weiß jemand was näheres?