Es geht um einen Beschäftigten mit zwei Verträgen? Das geht dann, wenn es verschiedene Arbeitgeber sind oder kein unmittelbarer Sachzusammenhang besteht.
§ 2 (2) TVöD
"Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis."
Genau, es geht um eine Beschäftigung mit zwei Verträgen bei
dem selben Arbeitgeber.
Vertrag 1, 50%, E6, Abteilung 1
Vertrag 2, 50%, E10, Abteilung 2
Beide Stellen stehen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang.