Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Anspruch auf Zulage
Larry123:
Hallo zusammen,
ich bin in EG 9b eingruppiert und als stellvertretender Leiter eines Bürgerbüros mit 18 Sachbearbeiter*innen tätig.
Seit November 2020 haben wir unser Bürgerbüro in zwei physisch voneinander getrennte Teams geteilt (damit wir bei einem Corona-Fall arbeitsfähig bleiben), eins davon leitet der Abteilungsleiter und eins ich. Nun meine Frage: Habe ich aufgrund der viel größeren Personalverantwortung einen Anspruch auf eine Zulage? Wenn ja, auf welche EG? Der Abteilungsleiter ist in EG 11 eingruppiert. Meiner Meinung nach wäre eine Zulage auf EG 10 möglich, oder irre ich mich?
Zusätzlich ist noch zu erwähnen, das ich aufgrund der Teilung des Bürgerbüros nur auf eine wöchentliche Arbeitszeit von ca 33-35 Stunden komme und die Differenz auf die vollen 39 Stunden vom Arbeitgeber ausgeglichen werden. Dies dürfte aber keinen Einfluss auf die Zulage haben, oder? (Ich würde ja gerne voll arbeiten :))
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
Mfg
Larry
Spid:
Wo soll denn die besondere Schwierigkeit und Bedeutung herkommen? Ich sehe ja nicht mal gründliche, umfassende Fachkenntnisse...
Larry123:
Ich mache derzeit quasi die gleiche Arbeit wie der Abteilungsleiter in meiner Gruppe (also eine höherwertige Tätigkeit)..
Spid:
Der mutmaßlich auch nicht in E11 eingruppiert ist.
Larry123:
Er ist 100% in E11 eingruppiert..
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