Hallo,
seit 11 Jahren arbeite ich für einen freien Träger in der Kinder und Jugendhilfe.
Mein Träger orientiert sich in Sachen Bezahlung nach eigener Aussage am TVöD der Länder (mit längeren Höherstufungszeiten ab der dritten Stufe). Ich bin derzeit in e8.4 eingruppiert. War aber vor rund 3 Jahren, während einer Umstrukturierung im Träger, bereits kurz in e9.3 - wohl wegen meines abgeschlossenen Bachelorstudium (Lehramt).
Zu dieser Zeit gab es allerdings auch einen Geschäftsführerwechsel. Der neue Chef prüfte die Eingruppierungen und sagte mir, ich sei "zu hoch eingruppiert". Mitarbeiter*innen ohne Bachelor Soziale Arbeit könnten nur in e8 eingruppiert werden. Mein B.A. Lehramt zähle nicht, da "fachfremd". Damals stimmte ich der Herabgruppierung zu. Alternative wäre gewesen, mich in e9.3 zu belassen, ohne Stufenaufstieg.
Nun habe ich erfahren, dass mehrere meiner neuen Kolleg*innen, ohne abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (alle studierten dies), gleich in E9 eingruppiert worden sind. Nach Anfrage an meinem Geschäftsführer - ich studiere B.A. Soziale Arbeit nunmehr ebenfalls und bin fast am Ende damit - sagte er mir, er könne mein Anliegen höher gruppiert zu werden verstehen und stimme einer Höhergruppierung (inkl. kleinen Bonus) zu - allerdings nur in e9.3.
Damit bin ich unzufrieden, da die Höherstufung nicht linear erfolgen soll (ich verliere ca. 5 Jahre Betriebszugehörigkeit). Zudem wurden meine Kolleg*innen anders behandelt als ich.... Meine Frage lautet daher: Hat meine Arbeitgeber mich damals zu unrecht lediglich in e8 eingruppiert? Also ergibt sich aus meinem Bachelor (Lehramt), obwohl nicht der geforderte Soziale Arbeit, die Stufe E9 (Die Tätigkeit an sich gibt dies her!)
Für Rückmeldungen bin ich sehr dankbar
Beste Grüße,
Dante83