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Arbeitszeit während Krankheit

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WasDennNun:

--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 12:10 ---Ich arbeite seit Jahren 40 Stunden, wie meine Beamten Kollegen. Die 24 Min. Zeit Gutschrift in der Woche spare ich an und benutze diese um mal früher zu gehen.
--- End quote ---
Klingt nach 40 Jahre seine Recht nicht kennen.

--- Zitat --- Also ist das in meinen Augen meine regelmäßige Arbeitszeit die auch bei Krankheit zu berücksichtigen wäre.
--- End quote ---
Unfug um bei Spids worten zu bleiben.

--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 12:10 ---Bisher war das auch so, nun ist aber jemand der Meinung das ist falsch, kann es aber nicht begründen bzw. sagt er das wäre ungerecht und ich soll in der Personalstelle nachfragen, die wissen das aber auch nicht.

--- End quote ---
Hoppala, da ist einer Aufgewacht.
Und die Personalstelle ist ein Tarifrechtsbrecher!

--- Zitat ---Der Kollege von dort der mir das so vor Jahren gesagt hat ist leider in Pension. Ich schreibe seit Jahren bei Krankheit meine regelmäßige Arbeitszeit (40 Std.)auf.
--- End quote ---
Das wäre ja abmahnwürdig und könnte eine Kündigung zur folge haben.

--- Zitat ---Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht.
--- End quote ---
Dann darf jeder machen was er will?

--- Zitat ---Der Zeitbogen ist der gleiche wie für die Gleitzeit Kollegen. Wir sind in meinem Bereich nur ca. 5 Kollegen aus dem Tarifbereich die keine Gleitzeit haben. Somit werden wir einfach über einen Kamm geschert mit den Gleitzeit Leuten.

--- End quote ---
Also die sind unfähig euch rechtmäßig zu behandeln und ihr seit unfähig eure Rechte zu kennen?

WasDennNun:

--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 12:11 ---
--- Zitat von: Spid am 05.05.2021 11:59 ---Das ist Unfug. Überstundenzuschläge fallen bei Überstunden stets an - völlig egal, ob sie ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

--- End quote ---

Ich habe bisher noch nie Zuschläge dafür bekommen...

--- End quote ---
Zu Recht, weil du ja nie Überstunden angeordnet bekommen hast.
Oder zu unrecht, weil dir diese unterschlagen wurden.

Manja:

--- Zitat von: WasDennNun am 05.05.2021 12:29 ---
--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 12:10 ---Ich arbeite seit Jahren 40 Stunden, wie meine Beamten Kollegen. Die 24 Min. Zeit Gutschrift in der Woche spare ich an und benutze diese um mal früher zu gehen.
--- End quote ---

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Klingt nach 40 Jahre seine Recht nicht kennen. Von 40 Jahren hab ich nichts geschrieben!

--- Zitat --- Also ist das in meinen Augen meine regelmäßige Arbeitszeit die auch bei Krankheit zu berücksichtigen wäre.
--- End quote ---
Unfug um bei Spids worten zu bleiben. Warum? Steht im Entgeltfortzahlungsgesetz und es gibt auch einige Urteile darüber

--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 12:10 ---Bisher war das auch so, nun ist aber jemand der Meinung das ist falsch, kann es aber nicht begründen bzw. sagt er das wäre ungerecht und ich soll in der Personalstelle nachfragen, die wissen das aber auch nicht.

--- End quote ---
Hoppala, da ist einer Aufgewacht.
Und die Personalstelle ist als Tarifrechtsbrecher! Der wacht alle 2 Jahre auf und ist der Meinung das ist falsch und der Sachbearbeiter sagt ihm jedes Mal das das so richtig ist, wie geschrieben in Pension. Den zweiten Satz verstehe ich nicht..In der Personalstelle kann man mir keine Auskunft geben, mehr als Fragen kann ich nicht.

--- Zitat ---Der Kollege von dort der mir das so vor Jahren gesagt hat ist leider in Pension. Ich schreibe seit Jahren bei Krankheit meine regelmäßige Arbeitszeit (40 Std.)auf.
--- End quote ---
Das wäre ja abmahnwürdig und könnte eine Kündigung zur folge haben. Ich lege meine Nachweise monatlich vor

--- Zitat ---Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht.
--- End quote ---
Dann darf jeder machen was er will? Die Anstalt anscheinend schon

--- Zitat ---
Der Zeitbogen ist der gleiche wie für die Gleitzeit Kollegen. Wir sind in meinem Bereich nur ca. 5 Kollegen aus dem Tarifbereich die keine Gleitzeit haben. Somit werden wir einfach über einen Kamm geschert mit den Gleitzeit Leuten.

--- End quote ---
Also die sind unfähig euch rechtmäßig zu behandeln und ihr seit unfähig eure Rechte zu kennen?
[/quote] Was meinst du warum ich hier frage???

WasDennNun:
Moin Zwischenfazit:
Bei euch hat keiner eine Ahnung wie die tarifliche Arbeitszeitregelung ist und TB werden mit Beamten in einen Topf geschmissen.

Eine Lösung:
Mo-Do 8 h als Sollarbeitszeit Freitag dann entsprechend weniger. Ob du dann Freitag Stunden auf oder abbaust ist dann wie gehabt.
Mo-Do 8 h bei Krankheit oder Urlaub gutschreiben. Freitag dann entsprechend weniger.

Die andere Lösung:
Mo-Fr 8 h Pflichtanwesenheit (also Sollzeit), dann ist deine neue Wochenarbeitszeit 40h mit entsprechender Anhebung des Entgelts.

Die dritte Lösung: Arbeitszeitblatt wie gehabt, und Anordnung des AG das du 8 h da bist, allerdings resultiert daraus, dass da jede Woche Überstunden anfallen, sofern sie nicht in der darauffolgenden ausgeglichen werden.
Die nicht ausgeglichen Überstunden werden mit 30% Aufschlag als "Gleitzeit" gut geschrieben.
Und natürlich auch keine 8h bei Krankheit/Urlaub gutschreiben.

Herrlich das kollektive Versagen bei euch!

WasDennNun:

--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 12:38 ---Den zweiten Satz verstehe ich nicht..In der Personalstelle kann man mir keine Auskunft geben, mehr als Fragen kann ich nicht.[/b]

--- End quote ---
Du bist mit einem Tarifvertrag angestellt, als gilt auch für dich die tarifliche festgelegte Wochenarbeitszeit und nicht die der Beamten!
Solange ihr keinen Arbeitsvertrag macht, in dem einvernehmlich diese geändert wird (und daraus auch eine höhere Entlohnung für dich gilt) dann ist das deine regelmäßige Arbeitszeit.
Und nur die bekommst du im Krankheitsfall laut Entgeltfortzahlungsgesetz erstattet.

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