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Arbeitszeit während Krankheit

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MH:

--- Zitat von: Manja am 30.04.2021 09:45 ---Laut Zeitbogen habe ich Mo-Do 7.53 und Fr 7.52 Arbeitszeit...

Ist das jetzt plausibel?

--- End quote ---

Die Zeiten, die auf Ihren "Zeitbogen" vorhanden sind, sind wohl die, die festgelegt wurden. Diese Zeiten sind daher auch die, die gutgeschrieben werden.

Warum sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen an diesen Tagen 8 Stunden gutschreiben und Ihnen trotz nicht geleisteter Arbeit, Zeitguthaben schenken/aufbauen lassen? Wie gesagt, wenn Sie sonst 7-8 Minuten Guthaben aufbauen, sind diese ja freiwillig und haben nichts mit der tgl. Sollzeit zu tun.... 
Wenn Sie offiziell nun 8 Stunden arbeiten müssen, würde ich mir meine Arbeitszeiten auch offiziell anpassen lassen. Dann gibt es dieses Problem nicht.

WasDennNun:

--- Zitat von: MH am 01.05.2021 17:56 ---Wenn Sie offiziell nun 8 Stunden arbeiten müssen, würde ich mir meine Arbeitszeiten auch offiziell anpassen lassen. Dann gibt es dieses Problem nicht.

--- End quote ---
Also ich würde mir diese angeordneten Überstunden auch entsprechend monetär inkl. Zuschläge vergüten lassen.

Manja:
Die Zeiten auf dem Zeitbogen sind die tariflichen 39 Stunden und 24 Minuten...
Ich werde ja nicht nach Zeit bezahlt.
Die Minuten sind ja nicht freiwillig da ich ja eine feste Dienstzeit habe über 8 Stunden, dafür könnte ich Freitags früher gehen oder später anfangen, dafür gibt es aber keine gültige Dienstanweisung.

Ich kann mir die Zeit täglich gutschreiben da ich diese ja auch da bin.
Es geht hier um den Krankheitsfall, bisher war die Regelung eben das ich auch bei Krankheit meine Zeiten weiter so schreibe und damit auch aufbaue.
Laut TV-L §21 oder 22 wird in diesem Fall immer die regelmäßige Arbeitszeit berechnet der letzten 3 Monate.
Da ich seit Jahren so arbeite, 40 Stunden, ist dies für mich auch meine regelmäßige Arbeitszeit. Die Zeiten die ich aufbaue nehme ich mal zum früher gehen oder bleibe einen ganzen Tag zuhause.

Also bei Anwesenheit schreibe ich die Minuten täglich auf aber was ist eben bei Krankheit oder wie im Moment auch bei Einsatz als Personalreserve?


--- Zitat von: MH am 01.05.2021 17:56 ---
--- Zitat von: Manja am 30.04.2021 09:45 ---Laut Zeitbogen habe ich Mo-Do 7.53 und Fr 7.52 Arbeitszeit...

Ist das jetzt plausibel?

--- End quote ---

Die Zeiten, die auf Ihren "Zeitbogen" vorhanden sind, sind wohl die, die festgelegt wurden. Diese Zeiten sind daher auch die, die gutgeschrieben werden.

Warum sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen an diesen Tagen 8 Stunden gutschreiben und Ihnen trotz nicht geleisteter Arbeit, Zeitguthaben schenken/aufbauen lassen? Ich leiste doch aber 8 Stunden...Wie gesagt, wenn Sie sonst 7-8 Minuten Guthaben aufbauen, sind diese ja freiwillig und haben nichts mit der tgl. Sollzeit zu tun eben nicht, Dienstzeit ist wie bei den Beamten 8 Stunden...ich könnte Freitags früher gehen oder später anfangen, das ist aber kein Muss, meine reguläre Dienstzeit sind täglich 8 Stunden 
Wenn Sie offiziell nun 8 Stunden arbeiten müssen, würde ich mir meine Arbeitszeiten auch offiziell anpassen lassen. Dann gibt es dieses Problem nicht. Was habe ich davon? Mehr Geld bekomme ich dadurch auch nicht aber auch keine Überstunden mehr...

--- End quote ---

Spid:
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

MH:
Wenn Sie arbeiten, leisten Sie ja 8 Stunden. Dann ist es OK, dann bauen Sie ja nach eigenen Aussagen 7-8 Minuten Guthaben auf.
Wenn Sie krank sind, leisten Sie keine 8 Stunden, daher kann nach meiner Auffassung nur die Zeit, welche in Ihrem "Zeitbogen" verankert ist (Mo-Do 7.53 und Fr 7.52) gutgeschrieben werden?

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