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Arbeitszeit während Krankheit

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WasDennNun:

--- Zitat von: Manja am 03.05.2021 06:42 ---Die Zeiten auf dem Zeitbogen sind die tariflichen 39 Stunden und 24 Minuten...
Ich werde ja nicht nach Zeit bezahlt.
Die Minuten sind ja nicht freiwillig da ich ja eine feste Dienstzeit habe über 8 Stunden, dafür könnte ich Freitags früher gehen oder später anfangen, dafür gibt es aber keine gültige Dienstanweisung.

--- End quote ---
Also wenn dein AG von dir fordert, dass du Mo-Do 8 h da bist, dann muss er die Stunden auch so eintragen, oder aber jeweils diese Zeit als Überstunden anordnen.

Korrekt wäre demnach: Mo-Do 8h Sollarbeitszeit und Fr den Rest also 7 h 24 min.
Wenn er dann von dir fordert dass du Freitags auch 8 h da bist, dann ist Diese zeit halt entsprechende Überstunden.

So oder so:
Wenn er von dir eine 40h Woche fordert, dann muss er dafür Überstunden anordnen.

Wenn jedoch er Mo-Do 7.53 als Sollarbeitszeit angibt, dann kannst du auch nach 7.53 gehen.

Und eines ist ganz klar: An Urlaubs und Krankheitstagen wird einem nur die täglich vereinbarte Soll Arbeitszeit gutgeschrieben.

Manja:
Das habe ich dazu noch gefunden:


Zu diesem Sachverhalt gibt es ein Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00). Danach müssen bei der Lohnfortzahlung regelmäßige Überstunden berücksichtigt werden.
•   Arbeitet ein Arbeitnehmer mit einer gewissen Regelmäßigkeit über die tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeit hinaus, ist die individuelle regelmäßige Arbeitszeit nach dem Durchschnitt eines Referenzzeitraums von 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu bestimmen.

Überstunden werden bei der Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit grundsätzlich nicht berücksichtigt. Unter Überstunden ist die Arbeit gemeint, die ein Arbeitnehmer über die für sein
Arbeitsverhältnis maßgebliche individuelle Arbeitszeit hinaus leistet. Entscheidend ist, dass die
übliche Arbeitszeit vorübergehend erhöht ist. Leistet ein Arbeitnehmer dagegen regelmäßig mehr
als die eigentlich geschuldete Arbeitszeit, dann handelt es sich nicht mehr um Überstunden.
Auch wenn diese Arbeitszeit als Überstunden beziehungsweise als Mehrarbeit bezeichnet wird,
 handelt es sich entgeltfortzahlungsrechtlich nicht um Überstunden, sondern um regelmäßige Arbeitszeit, die entsprechend bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen ist.


WasDennNun:

--- Zitat von: Manja am 03.05.2021 12:49 ---Das habe ich dazu noch gefunden:


Zu diesem Sachverhalt gibt es ein Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00). Danach müssen bei der Lohnfortzahlung regelmäßige Überstunden berücksichtigt werden.
•   Arbeitet ein Arbeitnehmer mit einer gewissen Regelmäßigkeit über die tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeit hinaus, ist die individuelle regelmäßige Arbeitszeit nach dem Durchschnitt eines Referenzzeitraums von 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu bestimmen.

Überstunden werden bei der Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit grundsätzlich nicht berücksichtigt. Unter Überstunden ist die Arbeit gemeint, die ein Arbeitnehmer über die für sein
Arbeitsverhältnis maßgebliche individuelle Arbeitszeit hinaus leistet. Entscheidend ist, dass die
übliche Arbeitszeit vorübergehend erhöht ist. Leistet ein Arbeitnehmer dagegen regelmäßig mehr
als die eigentlich geschuldete Arbeitszeit, dann handelt es sich nicht mehr um Überstunden.
Auch wenn diese Arbeitszeit als Überstunden beziehungsweise als Mehrarbeit bezeichnet wird,
 handelt es sich entgeltfortzahlungsrechtlich nicht um Überstunden, sondern um regelmäßige Arbeitszeit, die entsprechend bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen ist.


--- End quote ---
Und?
Bekommst du jetzt deine "Überstunden" monetär ausgezahlt?
Oder ist es dann doch nur eine freiwillige geleistete Mehrarbeit, die durch Zeit-Ausgleich beglichen wird?

Deine Sollarbeitszeit ist ja festgelegt: 7:53
Deine Wochenarbeitszeit auch.
Und bisher bist du noch den Nachweis schuldig, dass dein AG dir tatsächlich Überstunden angeordnet hat.
Oder das er deine Arbeitszeit am Mo-Do auf 8 h festgelegt hätte.

MH:
WasDennNun:
Und?
Bekommst du jetzt deine "Überstunden" monetär ausgezahlt?
Oder ist es dann doch nur eine freiwillige geleistete Mehrarbeit, die durch Zeit-Ausgleich beglichen wird?


--- Zitat von: Manja am 03.05.2021 06:42 ---
Die Zeiten die ich aufbaue nehme ich mal zum früher gehen oder bleibe einen ganzen Tag zuhause.



--- End quote ---

Manja:
Deine Sollarbeitszeit ist ja festgelegt: 7:53
Deine Wochenarbeitszeit auch.
Und bisher bist du noch den Nachweis schuldig, dass dein AG dir tatsächlich Überstunden angeordnet hat.
Oder das er deine Arbeitszeit am Mo-Do auf 8 h festgelegt hätte.

Laut Dienstvereinbarung ist meine Arbeitszeit von 6.35-15.05 also 8.30 abzgl. Pause, habe ich auch schon so geschrieben.
Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.

Eine andere Regelung gibt es nicht über die Arbeitszeit, diese ist, wie auch schon geschrieben, Ende 2017 abgelaufen und eine neue Variante gibt es nicht.

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