Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitszeit während Krankheit
Manja:
--- Zitat von: Spid am 03.05.2021 07:01 ---Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?
--- End quote ---
Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.
Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...
WasDennNun:
--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 06:38 ---
Laut Dienstvereinbarung ist meine Arbeitszeit von 6.35-15.05 also 8.30 abzgl. Pause, habe ich auch schon so geschrieben.
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Also von Mo-Do und Freitag nicht, denn ansonsten wäre es ja ein dauerhafte Anordnung von Überstunden.
Aber du schreibst ja, dass dir Freitag eine freie Gestaltung überlassen wird, wie du kommst und gehst.
Wenn das deine Soll Arbeitszeit von Mo-Do ist, dann sollte es auch so auf deinen Zeiterfassungsbogen eingetragen sein, bzw werden und die restliche Zeit für deine nicht 40h Woche, dann am Freitag.
Das heißt, dass wäre dann auch die Zeit dir dir bei Krankheit Urlaub für diese Tage gutgeschrieben werden.
--- Zitat ---Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.
Eine andere Regelung gibt es nicht über die Arbeitszeit, diese ist, wie auch schon geschrieben, Ende 2017 abgelaufen und eine neue Variante gibt es nicht.
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Dann ist die Regelung 2017 also ausgelaufen und du hast keine angeordnete Arbeitszeit von 6.35-15.05 mehr, sondern eine Verteilung entsprechend dessen was auf deinen Bogen steht. Und deswegen handelt der AG jetzt auch so.
Spid:
--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 06:41 ---
--- Zitat von: Spid am 03.05.2021 07:01 ---Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?
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Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.
Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...
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Ich fragte nicht nach der Buchung der Überstunden, sondern nach den Überstundenzuschlägen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 06:41 ---Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
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--- Zitat von: Manja am 05.05.2021 06:38 ---Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.
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Du merkst, dass sich das widerspricht? Feste Zeiten ist ungleich ich kann Freitags früher anfangen oder später gehen!!
Und wenn es eine KANN Angelegenheit ist, dann ist es ja nicht angeordnet und somit machst du keine Überstunden, sondern plus Stunden auf einen Zeitkonto!
Der tarifliche Begriff Überstunden wird ja gerne falsch verwendet.
Spid:
Und eine evtl. Nachwirung der 2017 geendeten Vereinbarung ist auch noch nicht geklärt.
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