Laut Dienstvereinbarung ist meine Arbeitszeit von 6.35-15.05 also 8.30 abzgl. Pause, habe ich auch schon so geschrieben.
Also von Mo-Do und Freitag nicht, denn ansonsten wäre es ja ein dauerhafte Anordnung von Überstunden.
Aber du schreibst ja, dass dir Freitag eine freie Gestaltung überlassen wird, wie du kommst und gehst.
Wenn das deine Soll Arbeitszeit von Mo-Do ist, dann sollte es auch so auf deinen Zeiterfassungsbogen eingetragen sein, bzw werden und die restliche Zeit für deine
nicht 40h Woche, dann am Freitag.
Das heißt, dass wäre dann auch die Zeit dir dir bei Krankheit Urlaub für diese Tage gutgeschrieben werden.
Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.
Eine andere Regelung gibt es nicht über die Arbeitszeit, diese ist, wie auch schon geschrieben, Ende 2017 abgelaufen und eine neue Variante gibt es nicht.
Dann ist die Regelung 2017 also ausgelaufen und du hast keine angeordnete Arbeitszeit von 6.35-15.05 mehr, sondern eine Verteilung entsprechend dessen was auf deinen Bogen steht. Und deswegen handelt der AG jetzt auch so.