Bei uns ist dies in einer Dienstvereinbarung geregelt:
Es wird max. die Sollarbeitszeit angerechnet...
- Bei eintägigen Seminaren kommt noch die Reisezeit dazu, max. bis zu 12 Stunden
- Bei mehrtägigen Seminaren gibt es eben Anreise- und Abreisetage an denen bis zu 12 Stunden angerechnet werden können. Bei den Tagen dazwischen max. die Sollarbeitszeit an diesen Tagen.
Warum hier 12 Stunden gewählt wurden erschließt sich mir nicht, denn die widersprechen der max. zulässigen Arbeitszeit von 10 Stunden an einem Tag. So viel ich weis wollte der AG die Stunden auch bei An- und Abreise auf die Sollarbeitszeit beschränken. Gab einen Aufstand und es wurde sich geweigert auf Fortbildungen zu gehen (nur Hörensagen, war vor meiner Zeit im ÖD
).