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Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber

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Lars73:
"Es würde mich einfach mal interessieren, wieviel Prozent des traditionellen öD überhaupt Leisten der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen."

Regelmäßig bei befristeten Arbeitsverhältnissen.
Sporadisch bei langer Krankheit und Aussteuerung.
Sporadisch nach Arbeitnehmerkündigung und Aufnahme einer neuen Beschäftigung und dort Probezeitkündigung.
Sporadisch nach Arbeitgeberkündigung.

WasDennNun:

--- Zitat von: BAT am 04.05.2021 12:37 ---Im Alltag ist mir das in 30 Jahren nicht einmal zu Ohren gekommen, bei über 1000 Mitarbeitern.

--- End quote ---
Klingt nach ner schönen rosa Blase.
Deswegen fragte ich ja auch nach einer Konkretisierung, wo und in welchen Bereich des öDs du es als Unmöglich ansiehst, dass jemand die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen könnte oder müsste.

In meinen 30 Jahren ist es mehrfach zu Ohren gekommen, zunächst in den unteren Bereichen, wo in den letzten Dekaden Outsourcing betrieben wurde: Kantinenauflösungen in mehreren Krankenhäuser und die Reinigungskräfte, die ausgegliedert wurden.

Dann auch einige WiMi's die keine Anschlussprojekte hatten und ein zwei Monate "auf der Strasse" standen.

Dann einige WiMi, die die Probezeit für die Festanstellung nicht überlebt haben.

Auch in diversen Sozialen Einrichtungen sind mir persönlich Menschen bekannt, die durch Zusammenlegungen / Kürzungen aus dem öD und damit in ALG I Bezug gefallen sind.

Dann die Fälle, wo ein AG gewechselt wird und man ein zwei Monate Gap zwischen alte und neue Stelle hat.

Von daher.....
Durchaus richtig, dass weniger Angestellte aus dem öD ALG I beantragen müssen.

Ich kenne allerdings deftig mehr als eine Handvoll, die die beim Arbeitsamt vorstellig werden mussten und freue mich für dich, dass dir so etwa noch nicht zu Ohren gekommen ist.

BAT:
Es wird sicherlich auch bei uns so einige gegeben haben, keine Frage. Aber ich denke es liegt auch an der Arbeitslosenquote, die bei uns schon länger unter den Werten von Bayern liegt. Will sagen, Arbeitsbeendigungen kommen vor, fallen aber in der Regel nicht ins SGB III.

Damit scheint es wirklich rosa Blase zu sein.  ;)

klaatu:

--- Zitat von: Ole am 03.05.2021 16:38 ---Hallo,

eine Mitarbeiterin hat uns um Kündigung gebeten. Sie ist 1959 geboren, möchte noch ALG beziehen, bevor sie in Rente gehe. Sie schaffe ihre Arbeit nicht mehr, aus verschiedenen Gründen (gesundheitlich, schwerbehinderte Kinder zur erziehen..)

Aber rechtfertigt dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber? Ich glaube, da kommt der AG doch in TEufels Küche oder was haltet ihr davon? Aufhebungsvertrag ist sicherlich die bessere Alternative..

Danke im Vorauf für Eure Meinungen

--- End quote ---

Da hier am Thema vorbeigeredet wird, antworte ich mit Zitat dem TE:

Sowas soll schon mal vorkommen.
In manchen Unternehmen kommt der Arbeitgeber dem Wunsch nach und kündigt dann z.B. betriebsbedingt; bspw. weil die Stelle wegrationalisiert wird bzw. wurde.
Kurz darauf - nach Ausscheiden des vorherigen Mitarbeiters - wird die Stelle wieder geschaffen und durch Frischfleisch neubesetzt, teilweise mit niedrigerer EG und vor allem niedrigerer Stufenlaufzeit -> jüngerer, leistungsfähigerer, motivierterer Arbeitnehmer der obendrein weniger kostet -> Win-Win für alle: der "alte" AN kann stempeln gehen, der Neue hat nen Job und der AG spart sich €.

WasDennNun:

--- Zitat von: klaatu am 05.05.2021 21:18 ---
--- Zitat von: Ole am 03.05.2021 16:38 ---Hallo,

eine Mitarbeiterin hat uns um Kündigung gebeten. Sie ist 1959 geboren, möchte noch ALG beziehen, bevor sie in Rente gehe. Sie schaffe ihre Arbeit nicht mehr, aus verschiedenen Gründen (gesundheitlich, schwerbehinderte Kinder zur erziehen..)

Aber rechtfertigt dies eine Kündigung durch den Arbeitgeber? Ich glaube, da kommt der AG doch in TEufels Küche oder was haltet ihr davon? Aufhebungsvertrag ist sicherlich die bessere Alternative..

Danke im Vorauf für Eure Meinungen

--- End quote ---

Da hier am Thema vorbeigeredet wird, antworte ich mit Zitat dem TE:

Sowas soll schon mal vorkommen.
In manchen Unternehmen kommt der Arbeitgeber dem Wunsch nach und kündigt dann z.B. betriebsbedingt; bspw. weil die Stelle wegrationalisiert wird bzw. wurde.
Kurz darauf - nach Ausscheiden des vorherigen Mitarbeiters - wird die Stelle wieder geschaffen und durch Frischfleisch neubesetzt, teilweise mit niedrigerer EG und vor allem niedrigerer Stufenlaufzeit -> jüngerer, leistungsfähigerer, motivierterer Arbeitnehmer der obendrein weniger kostet -> Win-Win für alle: der "alte" AN kann stempeln gehen, der Neue hat nen Job und der AG spart sich €.

--- End quote ---
Natürlich gibt es sowas in der pW.
Und natürlich ist es keine Win-Win-Win Situation für alle, denn hier wird eine ALG I Leistung erschlichen.
In kleinen Firmen ja kein Ding, die brauchen ja nochnicht mal ne Betriebsbedingte Kündigung, die kündigen einfach weil sie es können.
In grösseren Firmen müsste man allerdings das ganz Gedöns (BR/PR Mitbestimmung, Sozial Auswahl, ...)  aufziehen und im öD erst Recht.
Ein guter Sachbearbeiter vom Amt (soll es ja geben) würde diesen Braten riechen und Schadensersatz vom AN oder AG fordern können, oder?
Zumindest , könnte der AN hinterher fies sein und wegen dieser Fake betriebsbedingten Kündigung noch mal nen Nachschlag fordern.

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