Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber
Lars73:
Wieso wäre die Kündigung rechtunwirksam? [Daneben hast du deine Aussage Spid untergeschoben.]
Bei nicht erfolgter Klage ist die Kündigung wirksam.
Spid:
Eben.
Texter:
Unabhängig von dem zuvor Gesagten hat der Arbeitgeber doch einen Grund für die Kündigung:
Der AN teilt doch selbst mit, dass er die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.
Wer, außer eventuell einem Arbeitsrichter, wenn der Grund nicht für eine personenbedingte Kündigung reicht, soll dem AG denn da an den Karren pissen?
WasDennNun:
Ok, bis zum Ablauf der Klagefrist ist sie rechtsunwirksam und wird durch nicht Klagen rechtswirksam.
Klick.
Und der AN ist nicht verpflichtet die bis dahin rechtsunwirksame Kündigung anzufechten.
Und das Amt kann daraus auch nicht ableiteten, dass es einen selbstverschuldete Kündigung ist.
Weil wenn man die ungerechtfertigte Kündigung hingenommen hat?
Bzw. kann den AN nicht Sanktionieren, weil er sich nicht gegen eine offensichtlich rechtunwirksame Kündigung fristgerecht gewehrt hat?
WasDennNun:
--- Zitat von: Texter am 06.05.2021 09:48 ---Der AN teilt doch selbst mit, dass er die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.
--- End quote ---
Ob der AN es nicht mehr kann, kann der AN nicht feststellen, dafür gibt es Ärzte.
Und klar, kann der AG dieses in der Kündigung reinschreiben:
Hiermit kündige wir fristgerecht, da der XXX uns mitgeteilt hat, dass er nicht mehr arbeiten kann.
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