Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitnehmer bittet um Kündigung durch Arbeitgeber
BAT:
--- Zitat von: Spid am 06.05.2021 11:11 ---Was soll damit sein? Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist eine privatrechtliche Angelegenheit der Parteien. Eine Rechtspflicht, so zu kündigen, daß der öffentlichen Hand möglichst wenig Kosten entstehen, besteht nicht.
--- End quote ---
Entstehen der öffentlichen Hand Kosten durch Bezug von ALG I?
Spid:
Davon ist auszugehen - mindestens ja die auf den Vorgang umzulegenden Personal-, Material-, Gebäude- usw.-Kosten.
BAT:
--- Zitat von: Spid am 06.05.2021 11:33 ---Davon ist auszugehen - mindestens ja die auf den Vorgang umzulegenden Personal-, Material-, Gebäude- usw.-Kosten.
--- End quote ---
Die der AG als Teil der öffentlichen Hand wiederum nicht (mehr) hat.
Spid:
Inwiefern überhaupt wäre davon auszugehen, daß es sich beim AG um einen Teil der öffentlichen Hand handele? Und selbst wenn es so wäre, inwiefern wäre von einer solchen Entwicklung der Kosten auszugehen?
BAT:
Ernsthaft?
Wir reden nun über den Bezug von Versicherungsleistungen, bei denen ein 59 Jahre alter Arbeitnehmer im öD zigtausend Euro an Beiträgen eingezahlt hat und wollen Gebäudekosten, etc. entgegenstellen, die auch noch aufzurechen sind?
Man kann sich auch klein machen oder den Kern der Thematik nicht erkennen (wollen).
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