Im Alltag ist mir das in 30 Jahren nicht einmal zu Ohren gekommen, bei über 1000 Mitarbeitern.
Klingt nach ner schönen rosa Blase.
Deswegen fragte ich ja auch nach einer Konkretisierung, wo und in welchen Bereich des öDs du es als Unmöglich ansiehst, dass jemand die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen könnte oder müsste.
In meinen 30 Jahren ist es mehrfach zu Ohren gekommen, zunächst in den unteren Bereichen, wo in den letzten Dekaden Outsourcing betrieben wurde: Kantinenauflösungen in mehreren Krankenhäuser und die Reinigungskräfte, die ausgegliedert wurden.
Dann auch einige WiMi's die keine Anschlussprojekte hatten und ein zwei Monate "auf der Strasse" standen.
Dann einige WiMi, die die Probezeit für die Festanstellung nicht überlebt haben.
Auch in diversen Sozialen Einrichtungen sind mir persönlich Menschen bekannt, die durch Zusammenlegungen / Kürzungen aus dem öD und damit in ALG I Bezug gefallen sind.
Dann die Fälle, wo ein AG gewechselt wird und man ein zwei Monate Gap zwischen alte und neue Stelle hat.
Von daher.....
Durchaus richtig, dass weniger Angestellte aus dem öD ALG I beantragen müssen.
Ich kenne allerdings deftig mehr als eine Handvoll, die die beim Arbeitsamt vorstellig werden mussten und freue mich für dich, dass dir so etwa noch nicht zu Ohren gekommen ist.