AG kündigt ohne Kündigungsgrund (vorgetäuschte betriebsbedingte Kündigung, die auch noch fehlerhaft ist), AN klagt hinterher dagegen und bekommt weiter Geld als Schadensersatz ohne zu arbeiten.
AG kündigt ohne Kündigungsgrund (vorgetäuschte betriebsbedingte Kündigung, die auch noch fehlerhaft ist), AN klagt nicht, Amt deckt auf, dass es eine Absprache zwischen AN/AG gab und eine Eigenkündig mit Sperrfrist dadurch umgangen werden sollte und fordert das Geld von AN zurück. An zahlt nicht, der Schaden (ausgezahltes ALG) wird vom Mittäter AG zurückgefordert.