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Corona Selbsttest vom AG zur freiwilligen Nutzung angeboten

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Spid:
Wenn es eine Testpflicht gibt - die liegt aber nur bei einigen, wenigen Beschäftigtengruppen vor. Hier geht es ausweislich des Sachverhalts um ein Testangebot.

was_guckst_du:
...eben...es gibt keine Testpflicht...sondern nur die Pflicht des AG, diese Test anzubieten...

BAT:
Die Formulierung "soll" im Sachverhalt ist doppeldeutig.

was_guckst_du:
...heisst, der AG hätte gerne dass...aber zum muss fehlt doch Einiges...

BAT:
Oder es ist Ausdruck des § 106 GewO.

Aber sicherlich, schwammige Formulierungen sollten immer zugunsten des AN ausgelegt werden. ;)

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