Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona Selbsttest vom AG zur freiwilligen Nutzung angeboten
Kryne:
--- Zitat von: BAT am 05.05.2021 14:12 ---
--- Zitat von: Kryne am 05.05.2021 13:23 ---
Zum Thema. Wir bekommen auch Selbsttests (2 pro Woche) und die mache ich auf der Arbeit während meiner Arbeitszeit.
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Infektiologisch natürlich auch topp sowas ;)
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Da mein AG nach wie vor Homeoffice verweigert, gehe ich davon aus, dass auf der Arbeit kein Risiko einer Ansteckung besteht.
Wdd3:
Es gibt keine Testpflicht sondern nur die Pflicht einen Test anzubieten. Es handelt sich effektiv auch um max. 1 Minute. Der Rest ist Wartezeit. Das ist wie Pizza heiß machen. Wer stellt sich denn 20 Minuten vor den Ofen?
Wer von sich behaupten kann so effektiv zu arbeiten das diese 1-2 Minuten pro Woche auf das Arbeitszeitkonto zusätzlich auflaufen, weil er niemals auch nur 1-2 Minuten pro Woche, während der Arbeitszeit, z. B. aus dem Fenster sieht, der werfe den 1. Stein. 8)
BAT:
@ Kyrne: dann ist auch kein Test erforderlich. ;)
Das ganze Vorgehen bleibt inkonsistent.
Kryne:
--- Zitat von: BAT am 05.05.2021 14:31 ---@ Kyrne: dann ist auch kein Test erforderlich. ;)
Das ganze Vorgehen bleibt inkonsistent.
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Der Test wäre meiner Meinung nach auch nicht erforderlich. Ich nehm aber einfach alles mit was ich kriegen kann, also nehme ich das freiwillige Testangebot auch an :D
Die zwei Tests muss der AG ja anbieten, weil er ja geltend macht, dass es aus betrieblichen Gründen kein Homeoffice geben kann. (Es gäbe angeblich keine ausreichenden technischen Mittel).
BAT:
Ja, aber wieso? Wenn der positiv ist und du bist schon eine Zeit lang im Hause, was machst du dann?
Falsch - positiv reicht ja schon, um den Hühnerhaufen nervös zu machen. Unabhängig von irgendwelchen Regelungen würde ich dann, wenn überhaupt immer vor der Arbeit machen.
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