Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Corona Selbsttest vom AG zur freiwilligen Nutzung angeboten
Hr. Gesheimer:
--- Zitat von: BAT am 05.05.2021 15:20 --- Unabhängig von irgendwelchen Regelungen würde ich dann, wenn überhaupt immer vor der Arbeit machen.
--- End quote ---
Und wenn jemand der Meinung ist, dass er damit seinem AG Zeit "schenkt", so mache er doch einfach beide Tests direkt nacheinander, dann hat er fast 50% der verschenkten Zeit wieder drinne. Einfach mal ein büschen quer denken!
BAT:
--- Zitat von: Hr. Gesheimer am 05.05.2021 15:24 ---
Und wenn jemand der Meinung ist, dass er damit seinem AG Zeit "schenkt", so mache er doch einfach beide Tests direkt nacheinander, dann hat er fast 50% der verschenkten Zeit wieder drinne. Einfach mal ein büschen quer denken!
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???
Fugazi:
Wir müssen uns 2x Woche selbst testen, somit existiert eine Testpflicht, zumindest von meinem Arbeitgeber aus. Es könnten Bürger ins Haus kommen, obwohl das ja für den Publikumsverkehr geschlossen ist. Im Falle eines pos. Testergebnisses muss die FFP2 aufgezogen und das Haus sofort verlassen werden, nachdem ich natürlich mit med. Maske vorher noch mit den Kollegen gesprochen oder wir ohne Maske eine geraucht haben. Die Logik an dem ganzen Treiben ist einfach nur unbestechlich.
Den Test mache ich allein in meinem Büro und fülle nach Abschluss einen Zettel aus, auf dem ich unterschreibe, ob ich positiv oder neg. bin. Ob ich den Test jetzt einstecke und bei Ebay verkaufe oder wegwerfe und den Zettel mit negativen Ergebnis trotzdem ausfülle, kann weder nachgeprüft werden noch scheint das irgendjemand zu interessieren. Natürlich mache ich das alles nicht und teste mich.
Jedoch stehen, nach meiner Meinung, die Kosten für die Anschaffung der ganzen Schnelltests, den Müll der dadurch produziert wird, in keinem Verhältnis zum Nutzen, sieht man von den Firmen in China ab, die sich eine steuerfinanzierte goldene Nase dran verdienen.
Spid:
Mit welcher Regelungsmacht sollte ein AG eine solche pauschale Pflicht auferlegen können?
Fugazi:
--- Zitat von: Spid am 08.05.2021 14:35 ---Mit welcher Regelungsmacht sollte ein AG eine solche pauschale Pflicht auferlegen können?
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Man stellt hier auf die Corona-VO des Landes ab, bei der sich Beschäftigte mit direkten Kundenkontakt 2x pro Woche testen lassen müssen. Einen direkten Kundenkontakt habe ich jedoch nicht, nur einen möglichen, aber sehr unwahrscheinlichen.
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