Eine Angabe der Entgeltgruppe ist nicht zwingend. Allerdings sollte die Bewertung vor der Personalratsbeteiligung vorgenommen werden. Der PR müsste die Eingruppierung ablehnen. Wobei grundsätzlich Eingruppierung und Einstellung getrennte Vorgänge sind. Natürlich muss kein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag schließen, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist die vorgesehene Bezahlung mitzuteilen.