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[Allg] Versorgungsausgleich Neuberechnung nach Anhebung des Pensionsalters

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Zauberberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 05.05.2021 09:19 ---...ist der Versorgungsausgleich zwischen 2 Beamten berechnet worden oder ist ein Rentenempfänger dabei...

--- End quote ---

Beamter und Studentin  ;)

was_guckst_du:
...genau diese Situation hatte ich vor vielen Jahren auch...zum Glück nur drei Jahre als junger Inspektor verheiratet...

...damals wurden meine in den drei Jahren erreichten Pensionsansprüche errechnet und durch zwei geteilt...das war damals ein Betrag von 150 DM...also ca. 75 € dem Rentenkonto meiner Ex gutgeschrieben..

..der eigentliche Knaller bei dieser Geschichte ist allerdings, dass diese 75 € mit der Zeit bis zu deiner Pensionierung anwachsen und war in Höhe der jeweiligen Besoldungssteigerungen (Beförderungen zählen nicht dazu)...da kann sich der Betrag nach 30 Jahren auch schonmal verdoppeln...

WasDennNun:

--- Zitat von: Zauberberg am 05.05.2021 09:09 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 05.05.2021 08:50 ---
--- Zitat von: Zauberberg am 05.05.2021 08:42 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 05.05.2021 08:13 ---...ist denn die restliche Zeit nach Ehescheidung bis zur Pensionierung überhaupt von Belang, wenn es doch nur um den Ausgleich der erworbenen Renten/Pensionsansprüche für die Ehezeit geht?..

--- End quote ---

Die Gesamtzeit ist halt der Teiler, welcher bis zum 65 LJ genommen wurde, was ja nunmehr 67 LJ sind und somit um 2 Jahre größer !

--- End quote ---
Aber ist den der Faktor mit dem du jährlich deine Pensionsansprüche erwirbst geändert worden?
Bekommst du durch die 2 Jahre mehr arbeiten, den mehr Pension?

--- End quote ---

 :) 8) Das wäre ja klasse ... natürlich nicht ! .... nur sind es definitiv 2 Jahre mehr ...das ist Fakt ! ...und wenn ein Teiler größer wird, ist das Ergebnis kleiner, was ich nicht schlecht finde !

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Aber der Teiler ist ja kein Teiler, aus dem sich deine damaligen Pensionsansprüche ergeben.

Oder ändert sich dieser Teiler auch, wenn du früher in Pension gehst?

Bastel:

--- Zitat von: was_guckst_du am 05.05.2021 09:44 ---
..der eigentliche Knaller bei dieser Geschichte ist allerdings, dass diese 75 € mit der Zeit bis zu deiner Pensionierung anwachsen und war in Höhe der jeweiligen Besoldungssteigerungen (Beförderungen zählen nicht dazu)...da kann sich der Betrag nach 30 Jahren auch schonmal verdoppeln...

--- End quote ---

Das ist bei den Rentenpunkten doch genau das Gleiche...

mecki111:
Die Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann hier nach § 51 VersAusglG i.V.m. §§225 und 226 FamFG erfolgen. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Beginn des Ruhestandes des Verpflichteten gestellt werden. Demzufolge muss man sich bis dahin gedulden und die Veränderungen der Rechtslage beobachten.

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