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[Allg] Versorgungsausgleich Neuberechnung nach Anhebung des Pensionsalters

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Zauberberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 05.05.2021 09:44 ---...genau diese Situation hatte ich vor vielen Jahren auch...zum Glück nur drei Jahre als junger Inspektor verheiratet...

...damals wurden meine in den drei Jahren erreichten Pensionsansprüche errechnet und durch zwei geteilt...das war damals ein Betrag von 150 DM...also ca. 75 € dem Rentenkonto meiner Ex gutgeschrieben..

..der eigentliche Knaller bei dieser Geschichte ist allerdings, dass diese 75 € mit der Zeit bis zu deiner Pensionierung anwachsen und war in Höhe der jeweiligen Besoldungssteigerungen (Beförderungen zählen nicht dazu)...da kann sich der Betrag nach 30 Jahren auch schonmal verdoppeln...

Du machst ja Mut !




--- End quote ---

Zauberberg:

--- Zitat von: mecki111 am 05.05.2021 14:12 ---Die Abänderung der Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann hier nach § 51 VersAusglG i.V.m. §§225 und 226 FamFG erfolgen. Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Beginn des Ruhestandes des Verpflichteten gestellt werden. Demzufolge muss man sich bis dahin gedulden und die Veränderungen der Rechtslage beobachten.

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Danke für die Info !
Gibt es den Stellen die sowas vorher genau berechnen können ?
Wie oben geschieben soll sich der Wert ja durch die Steigerung der Besoldungstabellen erhöhen, was ja nicht so schön wäre, da läst man es doch lieber unangetastet.
Überschlägig wären es bei mir statt 140 Euro, dann 135 Euro, also nicht die Welt, aber bei bis zu Verdoppelung bei Erhöhung der Besoldungstabellen....wow !
Höchst Ungerecht, da meine Ex Frau jetzt nach dem Studium locker doppelt so viel wie ich verdient und der Ausgleich, der zu 100 % auf mich geht, mich und meine jetzige Frau trifft, aber mein Ex es nicht mal bemerkt auf dem Konto !

Organisator:

--- Zitat von: Zauberberg am 05.05.2021 14:52 ---Höchst Ungerecht, da meine Ex Frau jetzt nach dem Studium locker doppelt so viel wie ich verdient und der Ausgleich, der zu 100 % auf mich geht, mich und meine jetzige Frau trifft, aber mein Ex es nicht mal bemerkt auf dem Konto !

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Also hättest Du wohl länger verheiratet bleiben müssen. Oder keine Studentin heiraten?

Zauberberg:

--- Zitat von: Organisator am 05.05.2021 15:46 ---
--- Zitat von: Zauberberg am 05.05.2021 14:52 ---Höchst Ungerecht, da meine Ex Frau jetzt nach dem Studium locker doppelt so viel wie ich verdient und der Ausgleich, der zu 100 % auf mich geht, mich und meine jetzige Frau trifft, aber mein Ex es nicht mal bemerkt auf dem Konto !

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Also hättest Du wohl länger verheiratet bleiben müssen. Oder keine Studentin heiraten?

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Ich war leider zu lange verheiratet !
Wer denkt bei der Heirat an Scheidung oder sogar daran, dass man eine Studentin heiratet die nichts zu Versorgungsausgleich beiträgt ! Sowas sieht man durch die rosarote Brille nicht. Wäre fair gewesen, dass sie in Erwartung des hohen Verdienstes verzichtet hätte, aber was ist bei einer Scheidung fair ?

Bastel:

--- Zitat von: Zauberberg am 06.05.2021 08:36 ---
--- Zitat von: Organisator am 05.05.2021 15:46 ---
--- Zitat von: Zauberberg am 05.05.2021 14:52 ---Höchst Ungerecht, da meine Ex Frau jetzt nach dem Studium locker doppelt so viel wie ich verdient und der Ausgleich, der zu 100 % auf mich geht, mich und meine jetzige Frau trifft, aber mein Ex es nicht mal bemerkt auf dem Konto !

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Also hättest Du wohl länger verheiratet bleiben müssen. Oder keine Studentin heiraten?

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Ich war leider zu lange verheiratet !
Wer denkt bei der Heirat an Scheidung oder sogar daran, dass man eine Studentin heiratet die nichts zu Versorgungsausgleich beiträgt ! Sowas sieht man durch die rosarote Brille nicht. Wäre fair gewesen, dass sie in Erwartung des hohen Verdienstes verzichtet hätte, aber was ist bei einer Scheidung fair ?

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Suche dir halt auch so einen gut dotierten Posten. Dann juckt es dich auch nicht mehr... Wobei, was erhält der Expartner eigentlich bei Beamten? Prozentpunkte von der Pension oder wird ein € Betrag festgelegt? Bei ersterem würde Sie ja auch von Beförderungen profitieren.

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