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[Allg] Versorgungsausgleich Neuberechnung nach Anhebung des Pensionsalters

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was_guckst_du:
...hinterher ist man immer schlauer...man hätte in dieser Konstellation im Scheidungsverfahren den Antrag stellen können, auf den eigentlich verpflichteten Versorgungsausgleich aus Billigkeitsgründen  zu verzichten...

Bergründung:
ein wirklicher Nachteilsausgleich ist nicht vorzunehmen, weil deine EX als Studentin ja nicht ehebingt im Vergleich zu dir eine Versorgungslücke aufbaut, sondern durch das (durch dein Einkommen finanzierte) Studium ja eigentlich die Voraussetzung für einen späteren hohen Aufbau der eigenen Rentenansprüche geschaffen wird.

Dies habe ich seinerzeit auch erst Jahre nach Rechtskraft des Veersorgungsausgleichs erfahren und meiner EX war das auch nicht bewußt.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Bastel am 06.05.2021 09:14 ---Suche dir halt auch so einen gut dotierten Posten. Dann juckt es dich auch nicht mehr... Wobei, was erhält der Expartner eigentlich bei Beamten? Prozentpunkte von der Pension oder wird ein € Betrag festgelegt? Bei ersterem würde Sie ja auch von Beförderungen profitieren.

--- End quote ---

Beamte erhalten einen ausgerechneten Betrag, der an den prozentualen Gehaltssteigerungen (nicht Beförderungen) teilnimmt (der empfangende Teil bekommt trotzdem nicht mehr als die Höchstpension von 71,x%)

Zauberberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 06.05.2021 09:14 ---...hinterher ist man immer schlauer...man hätte in dieser Konstellation im Scheidungsverfahren den Antrag stellen können, auf den eigentlich verpflichteten Versorgungsausgleich aus Billigkeitsgründen  zu verzichten...

Bergründung:
ein wirklicher Nachteilsausgleich ist nicht vorzunehmen, weil deine EX als Studentin ja nicht ehebingt im Vergleich zu dir eine Versorgungslücke aufbaut, sondern durch das (durch dein Einkommen finanzierte) Studium ja eigentlich die Voraussetzung für einen späteren hohen Aufbau der eigenen Rentenansprüche geschaffen wird.

Dies habe ich seinerzeit auch erst Jahre nach Rechtskraft des Veersorgungsausgleichs erfahren und meiner EX war das auch nicht bewußt.

--- End quote ---

Genauso war es bei mir und ihr ! Jetzt ist es nicht mehr möglich ! Mache auch meine Anwältin dafür verantwortlich. Für das Kleingeld was ich da gezahlt habe, hätte Sie mich ruhig aufklären können.

Zauberberg:

--- Zitat von: was_guckst_du am 06.05.2021 09:18 ---
--- Zitat von: Bastel am 06.05.2021 09:14 ---Suche dir halt auch so einen gut dotierten Posten. Dann juckt es dich auch nicht mehr... Wobei, was erhält der Expartner eigentlich bei Beamten? Prozentpunkte von der Pension oder wird ein € Betrag festgelegt? Bei ersterem würde Sie ja auch von Beförderungen profitieren.

--- End quote ---

Beamte erhalten einen ausgerechneten Betrag, der an den prozentualen Gehaltssteigerungen (nicht Beförderungen) teilnimmt (der empfangende Teil bekommt trotzdem nicht mehr als die Höchstpension von 71,x%)

--- End quote ---

Danke !

Den Betrag kenne ich ja, wäre schön wenn es da so ein Rechner geben würde der es hochrechnet, aber ich denke das würde nur schmerzen !
Bin gespannt, werde mit 58 Jahren das erste Mal bei der Stelle für die Pensionsberechnung vorsprechen dürfen, aml sehen was da rauskommt !

Anditee60:
Also in NRW hast du Anspruch auf Versorgungsauskunft ab 55 Jahren. Da ist auch genau die Erhöhung des berechneten Versorgungsabschlages durch die Besoldungserhöhungen berechnet. Das ist auch nicht die Welt, bei den geringen Erhöhungen. Statt 400 stehe ich nach 18 Jahren bei 528. Gemessen an der Veränderung der Besoldung (ich war zum Zeitpunkt der Scheidung schon in A13) sind das Peanuts. Aber Beförderungen oder spätere Dienstaltersstufen werden eh nicht berücksichtigt.

Aber was sollte sich ändern? Der Ausgleich wurde auf Basis von 65 Jahren berechnet. Mit 67 Jahren hast du ja keinen geringeren Pensionsanspruch als mit 65, eher vielleicht höher, wenn du die Höchstversorgung mit 65 noch nicht erreicht hättest. Also dein Vorteil, denn es wird ja nicht neuberechnet.

Interessant wäre es, wenn du z.B. aus gesundheitlichen Gründen vorher ausscheidest und den seinerzeit angenommen Beitrag nicht erreichst. Dann könntest du vor der Pensionierung einen Antrag auf Herabsetzung stellen. Meines Wissens muss die zu erwartende Pension aber um 10% niedriger sein als angenommen.

Gehst du freiwillig vorher und nimmst Abzüge freiwillig in Kauf, erfolgt keine Neuberechnung, denn das ist dann dein Privatvergnügen.

Fazit: Bei der von die beschriebenen Konstellation ändert sich gar nichts. Außer, das je früher du gehst, dir die Kohle abgezogen wird, deine EX aber nix davon hat. Denn die kriegt erst den Betrag, wenn sie selbst rentenberechtigt ist. Es freut sich daher nur dein Dienstherr in der Zwischenzeit. Er zieht ab und zahlt an keinen aus.

Sollte deine EX Leistungen beziehen, verstirbt aber innerhalb von 36 Monaten des Leistungsbezuges wird auf Antrag der Versorgungsausgleich aufgehoben. Das gönnen wir aber doch nicht unserer EX, ich zumindest nicht.

Einen Teil der Lücke habe ich einfach zugeriestert und so werde ich auch kaum auf etwas verzichten müssen.

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