Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Jobrad AN im öD schlechter gestellt als freie Wirtschaft
WasDennNun:
--- Zitat von: CaptainHarris am 05.05.2021 09:48 ---Grund: Vorsteuerabzugsberechtigung des AG im öD ist laut den Angaben vom AG nicht gegeben
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BTW:
Werden nicht auch die Behörden etc. im öD demnächst Vorsteuerabzugsberechtigung ?
Wdd3:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.05.2021 14:24 ---
--- Zitat von: tina92 am 05.05.2021 13:33 ---Tja, Internethandel ist halt so ne Sache. Einen neuen Passat übers Internet gekauft kann ich bei Problemen zum nächsten Vertragshändler bringen. Bei einem Fahrrad geht das nicht. Der Händler um die Ecke schaut dann nur mitleidig und sagt "brings doch ins Internet zurück"
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Und? Das ist jetzt das Argument, dass der Händler um die Ecke nicht 20-30% Rabat vom Listenpreis gibt?
Komische Region in der du Lebst, in den Regionen in der ich bisher lebte, habe ich nie den Listen preis bezahlt (wie gesagt, bei Miele und Liebherr Standard 10% Abschlag, wenn du 15% Abschlag erreicht hast, haste 'nen Schnapper)
Ansonsten bei allen anderen Dingen in der Regel 15-20% ohne Probleme, auch beim Lokalen Händler und mehr wenn man richtig guckt und sich die richtigen Dinge aussucht.
Wer ist denn so krank und kauft was zum Listenpreis?
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Eben, wenn ich bei einem Händler bin und mich für ein Produkt entschieden habe lehne ich mich auf das Preisschild und frage was das denn kosten soll.
Ehe jetzt povokannte Rückfragen kommen: Nein, ich spreche nicht von Milch und Butter.
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 05.05.2021 14:43 ---Eben, wenn ich bei einem Händler bin und mich für ein Produkt entschieden habe lehne ich mich auf das Preisschild und frage was das denn kosten soll.
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Und wetten auf dem Preisschild steht nicht der Listenpreis?
Aber beim Jobrad schon.
Philipp:
Um mal auf die Eingangsfrage einzugehen:
§2b UStG hat doch ab afaik ab 2022 auch die Umsatzsteuer bei Kommunen im Auge.
Dann müssen Kommunen für alle Leistungen die Dritte erbringen können Umsatzsteuer erheben, können im Gegenzug aber auch abzugsberechtigt sein.
Das würde sich doch ggf. auch auf das Jobrad auswirken?
kleri:
--- Zitat von: Philipp am 27.05.2021 08:47 ---§2b UStG hat doch ab afaik ab 2022 auch die Umsatzsteuer bei Kommunen im Auge.
Dann müssen Kommunen für alle Leistungen die Dritte erbringen können Umsatzsteuer erheben, können im Gegenzug aber auch abzugsberechtigt sein.
--- End quote ---
01.01.2023, wenn nicht nochmal aufgrund von Unfähigkeit verschoben werden muss.
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