Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Unterschiedliche Eingruppierung bei der selben Tätigkeit

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Spid:
Ich sehe nicht, daß im Sachverhalt irgendwas verbockt worden sei.

Resi:

--- Zitat von: WasDennNun am 06.05.2021 06:58 ---
--- Zitat von: Resi am 05.05.2021 22:23 ---Trotzdem danke für eure Meinungen und Einschätzung. Ich bin jetzt ein Stück schlauer und werde mich nochmal durch einen Anwalt beraten lassen und danach meine Schlüsse ziehen.

--- End quote ---
Das ist klug.
Eine Frage noch:

--- Zitat von: Resi am 05.05.2021 19:51 ---Wir müssen aber komischerweise auch Tätigkeitsbeschreibungen unterschreiben, die die Entgeltgruppe nicht berühren...
--- End quote ---
Also ihr unterschreibt eine Tätigkeitsbeschreibungen, die eure gesamten neue Tätigkeiten betrifft? Dann läßt sich ja ermitteln was die EG ist.
Ich gehe aber mal davon aus, dass ihr einen Wisch vom Cheffe bekommt, wo drin steht, ab dem x.x. machen zu (zusätzlich)  A,B Tätigkeiten.
Da fragt man sich, aber ganz doof: Warum unterschreibt man das, wenn nicht andere Tätigkeiten wegfallen oder deren Zeitanteile reduziert werden.
Warum schreibt man vor Unterschrift nicht genau diese Änderungen auf und legt es vorher Cheffe zur Unterschrift vor?
Bzw. Warum nimmt man den Wisch nicht, passt damit die aktuelle vollumfängliche Tätigkeitsbeschreibungen (mit Zeitanteilen) an und geht damit zum Cheffe und sagt: "Ich war so nett und habe mal meine  Tätigkeitsbeschreibung nach Ihren Anweisungen angepasst, ich hoffe das war in ihrem Sinne."  8)

--- End quote ---

So ähnlich ist auch mein Ansatz. Ich habe gefordert, dass andere Tätigkeiten wegfallen. Es ist alles noch in der Schwebe. Ich habe bisher nur mündliche Infos dazu, dass man sich nicht darauf einlassen will. Ich habe aber auch noch keine andere Tätigkeitsbeschreibung unterschrieben. Das werde ich auch nicht machen bevor ich mir keine rechtliche Beratung eingeholt habe.
Und ich frage mich schon warum man Tätigkeitsbeschreibungen, die nicht die Entgeltgruppe berühren unterschreiben muss, wenn es am Ende doch keine Relevanz hat...

Spid:
Muß man ja nicht. Es bleibt ohne Wirkung, egal ob man es tut oder nicht. Die Ausübung des Direktionsrechts ist dem AG einseitig möglich, Deines Einverständnisses bedarf es in keinster Weise. Man müßte Dich nicht einmal dazu hören oder sonstwie beteiligen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 06.05.2021 08:33 ---Die Ausübung des Direktionsrechts ist dem AG einseitig möglich,

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Was ja nur ein Gericht entscheiden kann, ob dem so ist.

Also braucht man ja nie etwas unterschreiben, solange es nicht von einem Gericht bestätigt wurde.
Und muss trotzdem dass machen was der AG sagt, solange man sich nicht 100% sicher ist, ob es eine HG ist.
Allerdings sollte man grundsätzlich die Personalabteilung darüber informieren, dass das subalterne Führungspersonal etwas angewiesen hat und man davon ausgeht, dass dies keine eingruppierungsrelevante Änderung der auszuübenden Tätigkeiten ist, da man ansonsten eine Abmahnung riskiert.

Spid:
Es bedarf keiner Entscheidung eines Gerichts, ob der AG sein Direktionsrecht einseitig ausüben kann.

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