Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Unterschiedliche Eingruppierung bei der selben Tätigkeit

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Resi:
Herzlichen Dank an euch - das bringt schon einmal ein wenig Licht ins Dunkle - auch wenn es für mich nicht so ganz befriedigend ist...

Was ich an der Einschätzung meiner Tätigkeit noch nicht ganz verstehe ist, dass meine Kollegin und ich vor einem Jahr neue Tätigkeiten übertragen bekommen haben (die noch gar nicht Bestandteil meiner Tätigkeitsbeschreibung sind - das soll jetzt erst folgen) und, die vorher von einem Kollegen ausgeübt wurde, der eine E13 hierfür erhalten hat.
Wie kann es dann sein, dass es für eine E10 nicht ausreicht? Hat dieser Kollege dann auch eine Tätigkeitsbeschreibung gehabt, die gar nicht der tatsächlichen Tätigkeit entsprach?

Spid:
Das kann nicht beurteilt werden. Jemand, der zu 55% Arbeitsvorgänge mit einfachen Tätigkeiten und zu 45% Arbeitsvorgänge, die eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums bedürfen, auszuüben hat, wäre in E2 eingruppiert.

WasDennNun:

--- Zitat von: Resi am 05.05.2021 17:01 ---Herzlichen Dank an euch - das bringt schon einmal ein wenig Licht ins Dunkle - auch wenn es für mich nicht so ganz befriedigend ist...

Was ich an der Einschätzung meiner Tätigkeit noch nicht ganz verstehe ist, dass meine Kollegin und ich vor einem Jahr neue Tätigkeiten übertragen bekommen haben (die noch gar nicht Bestandteil meiner Tätigkeitsbeschreibung sind - das soll jetzt erst folgen)
--- End quote ---
Wer hat wie dir neue Tätigkeiten übertragen?

Resi:
Der Chef hat die neue Tätigkeit übertragen.
Es hat eine Einführung gegeben und dann mussten wir es übernehmen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Resi am 05.05.2021 17:13 ---Der Chef hat die neue Tätigkeit übertragen.
Es hat eine Einführung gegeben und dann mussten wir es übernehmen.

--- End quote ---
Ist er auch befugt Arbeitsverträge zu unterschreiben?
Falls nein, dann darf er nur Tätigkeiten übertragen die nicht eine Änderung der Eingruppierung zur Folge haben.

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