Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Unterschiedliche Eingruppierung bei der selben Tätigkeit
Resi:
--- Zitat von: WasDennNun am 05.05.2021 17:24 ---
--- Zitat von: Resi am 05.05.2021 17:13 ---Der Chef hat die neue Tätigkeit übertragen.
Es hat eine Einführung gegeben und dann mussten wir es übernehmen.
--- End quote ---
Ist er auch befugt Arbeitsverträge zu unterschreiben?
Falls nein, dann darf er nur Tätigkeiten übertragen die nicht eine Änderung der Eingruppierung zur Folge haben.
--- End quote ---
Das ist interessant! Nein, er ist nicht befugt Arbeitsveträge zu unterschreiben.
Heisst das denn jetzt konkret, dass er mir die Tätigkeiten vor einem Jahr nicht hätte übertragen dürfen?
Und würde es auch bedeuten, dass ich die neue Tätigkeitsbeschreibung - sollte sich die Eingruppierung tatsächlich nicht zum Positiven entwickeln - nicht unterschreiben muss und darauf bestehen kann nur den Teil meiner Arbeit auszuführen, die ich vor einem Jahr inne hatte und die auch Bestandteil meiner aktuellen Tätigkeitsbeschreibung ist?
Lars73:
Aufgaben welche die Entgeltgruppe nicht berühren darf er ggf. übertragen. Bzw. dann kümmert er sich halt darum, dass die zuständige Stelle diese Tätigkeiten anweist. Eine Zustimmung von dir ist dafür nicht nötig. Nur bei Aufgaben die zu einer anderen Eingruppierung führen müsstest du zustimmen.
Resi:
Hm, ok, danke für die Info.
Wir müssen aber komischerweise auch Tätigkeitsbeschreibungen unterschreiben, die die Entgeltgruppe nicht berühren...
Es bliebe bei einer künftigen Tätigkeitsbeschreibung mit gleicher Entgeltgruppe aber schon zu klären warum ein und dieselbe Tätigkeit seit etlichen Jahren von verschiedenen Personen mit einer E13 ausgeführt wurde und nun sehr viel geringer bewertet wird, oder?
Spid:
Nein.
Resi:
Und weshalb nicht?
Ist es so willkürlich?
Die Personen haben die Tätigkeit zu 100% ausgeübt - ich nun zu mind. 50%. Die anderen 50% sind eine E9a
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