Guten Tag,
Kommune in Rheinland-Pfalz es geht um Tätigkeiten im Bereich Erzieher/in.
Ich habe mich hierzu erstmalig in den TVöD-B eingelesen und erkenne in der Entgeltordnung Abschnitt "XXIV.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst" unter Entgeltgruppe S 8a und S 8b nicht den Unterschied in der Anforderung bei Erzieher/innen mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Tätigkeit.
Die Formulierung zu diesem Punkt ist in beiden Entgeltgruppen identisch, unterscheidet sich lediglich für die sonstigen beschäftigten in
S8a) gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrung
S8b) mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten
Ich habe irgendwo einen Verständnisfehler bei der Formulierung der Entgeltordnung oder die "entsprechenden Tätigkeiten" für S8a und S8b müssten definiert sein wovon ich nicht ausgehe.
Kann mir jemand mein Fragezeichen über dem Kopf nehmen?
Ich bedanke mich vorab.