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Höhergruppierung ohne Studium

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Lars73:
Sind es denn Aufgaben die dann insgesamt nach E10 zu bewerten sind? Dann lass sie dir übertragen und gehe danach die korrekte Eingruppierung an.

Ich sehe nicht das die Anweisung zur Einarbeitung nicht vom Direktionsrecht gedeckt wäre. Eine Weigerung könnte letztlich zur Kündigung führen.

Organisator:

--- Zitat von: MangoElisa am 07.05.2021 07:47 ---Dann lasse ich doch lieber ausschreiben und wenn niemand mit einer besseren Qualifikation gefunden wird muss ich in 10 übernommen werden, oder sehe ich das falsch?

--- End quote ---
ja, das siehst du falsch. Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn dir keine entsprechenden Tätigkeiten übertragen werden, dann wirst du auch nicht anders eingruppiert.


--- Zitat von: MangoElisa am 07.05.2021 07:47 ---Kann ich außerdem ablehnen eine neue Kraft in dem Bereich einzuweisen, weil es defacto gar nicht in meinen Zuständigkeitsbereich gehört? Es handelt sich tatsächlich um Vorgänge die außer mir gar niemand kennt.

--- End quote ---
Selbstverständlich kannst du das ablehnen. Es kann nur sein, dass dann dein Arbeitgeber ablehnt, dich weiter zu beschäftigen.
Konkret kann dein Arbeitgeber deine Tätigkeiten und somit auch deinen Zuständigkeitsbereich anpassen, soweit dies nicht eingruppierungsrelevant ist.

MangoElisa:
Die Aufgaben sind mir eben nicht offiziell übertragen. Eigentlich fallen sie in den Zuständigkeitsbereich einer studierten Kollegin. Die bekommt es aber nicht hin. Als ich vor ca. einem Jahr um eine Höhergruppierung gebeten habe eben weil ich diese Tägigkeiten ausführe und auch die Kollegin einlerne wurde mir vom Personaler gesagt, dass das nicht zu meinen Aufgaben gehört. Ich mache es trotzdem weiter, meinen Kollegen zuliebe und weil durch die Fehler die die Kollegin im backoffice macht bei uns nichts läuft. Wenn der Personaler also schon gesagt hat, dass das nicht zu meinen Aufgaben gehört kann ich das doch einstellen ohne das es Konsequenzen für mich hat, oder? Dann muss der Laden halt zusammenbrechen.

Spid:
Du bist - trotz deutlichen Hinweises - also von Deiner auszuübenden Tätigkeit abgewichen? Das ist ein mindestens abmahnwürdiger Tatbestand.

Lars73:
Ohne die konkreten Umstände zu kennen kann man es nie einschätzen.
Du könntest deinem Vorgesetzten mitteilen, dass du laut Auskunft des Personalers diese Aufgaben nicht machen sollst und du dieser Aufforderung nun nachkommst. Daneben solltest du auch beschreiben welche Auswirkungen dies aus deiner Sicht haben dürfte.

Wenn  kein Widerspruch kommt und du die Kenntnisnahme des Vorgesetzten belegen kannst dürfte kein arbeitsrechtliches Risiko für dich bestehen. (Außer die unwahrscheinliche Konsequenzen, weil du ein Jahr lang diese Ansage ignoriert hast.)

Nach ein Hinwies. Von außen drängt sich der Eindruck auf, dass du bei der Einarbeitung nicht wirklich das Zeil hast, dass andere die Aufgabe übernehmen können. Daraus würde ich eine klare Konsequenz ziehen. Wenn sich jemand versucht unersetzlich zu machen ersetze ihn so schnell wie möglich. Aus organisatorischer Sicht ist Unersetzlichkeit extrem kritisch. (Was wäre z.B. wenn du morgen krank bist oder länger Urlaub hast.) Man sollte also aufpassen wie man seine Unersetzlichkeit gegenüber Vorgesetzten darstellt.

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