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[BW] Beihilfe für den Ehepartner
Kleeblatt:
Die Lösung liegt ggf. in § 7 Abs 1 SGB II. Beamte sind ja seit dem 9. Änderungsgesetz nicht von der Antragstellung ausgenommen. Wenn beide Ehegatten hilfebedürftig sind ( Frau in Elternzeit, Mann im Sabbatjahr) ist die nur eine Frage bei der Berechnung des Einkommens und Vermögens.
Mit Bewilligung ist Krankenversicherung gegeben. Damit stellt sich dann die Frag nach Beihilfe nur noch untergeordnet.
newT:
--- Zitat von: PKiefer am 09.05.2021 11:15 ---Übrig bleibt aber die Frage nach einem "Urlaubsjahr ohne Bezüge". Wir hatten einmal überlegt, dass ich irgendwann ein Sabbatjahr nehmen würde und meine Frau im gleichen Schuljahr ein "Urlaubsjahr ohne Bezüge" (Keine Elternzeit!). In diesem hat sie definitiv keinen Beihilfeanspruch und wir fürchten, dass durch die Bedingungen (Einkommensgrenze 20.000€ pro Kalenderjahr) für uns Lehrer diese Möglichkeit nicht besteht. Hier wollte ich nach einer Einschätzung fragen.
Ansonsten werden wir vermutlich wenn dann zwei Sabbatjahre ansparen.
--- End quote ---
Es ist schade, dass Baden Würtemberg während einem familienpolitischen Urlaub (was das wohl von dir beschriebene Urlaubsjahr bei deiner Frau wäre) keine Beihilfe gewährt und es allgemein so undurchsichtig gestaltet mit der Beihilfe während Elternzeit und Co.
In anderen Ländern wie Bayern behält man während den kompletten maximal 15 Jahren familienpolitischen Urlaubs seinen 50% Beihilfe Anspruch, wenn man nicht als Angehöriger 70% erhält. Und es gibt pauschal während der Elternzeit 70%.
Vielleicht auch als Hinweis interessant für Vertreter von Beamtenbund und Co, dass hier in Baden-Würtemberg noch Nachbesserungsbedarf besteht.
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