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[BW] Beihilfe für den Ehepartner

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PKiefer:
Danke,
ich habe nicht gewusst, dass diese "Krankenfürsorge in Anlehnung an die Beihilfeverordnung" unterm Strich tatsächlich der Beihilfe entspricht. Damit hat sich die Frage zumindest in Bezug auf eine Elternzeit geklärt.

Bei einem Urlaubsjahr ohne Bezüge (Entschuldigung, nicht Sabbatjahr, da hat man ja klar den Beihilfeanspruch) bei meiner Frau würde der beschriebene Fall allerdings greifen, besonders, wenn dieses über ein Schuljahr geht, oder?

stressinger:
Wenn sie in Elternzeit beurlaubt ist, ändert sich nichts an dem Beihilfeanspruch.
Sie bekommt keine Bezüge, aber Elterngeld, davon gehe ich mal aus (ändert aber nichts am Beihilfeanspruch).
Beihilfe bleibt dann ganz normal, als wäre sie im Dienst.
Auch darf die Elternzeit mitten im Schuljahr enden, kurz vor den Sommerferien wird aber nicht gerne gesehen. Und wenn man sie im Oktober enden lassen möchte geht das natürlich auch, da ist man nicht auf ganze Schuljahre festgelegt.

stressinger:
Ergänzung: Während der Beurlaubung in Elternzeit heißt es Krankenfürsorge, ist aber das Gleiche wie Beihilfe.
Die Regelungen für die Elternzeit sind ja leicht herauszufinden...

Karsten:

--- Zitat von: PKiefer am 06.05.2021 22:15 ---Danke,
ich habe nicht gewusst, dass diese "Krankenfürsorge in Anlehnung an die Beihilfeverordnung" unterm Strich tatsächlich der Beihilfe entspricht. Damit hat sich die Frage zumindest in Bezug auf eine Elternzeit geklärt.

Bei einem Urlaubsjahr ohne Bezüge (Entschuldigung, nicht Sabbatjahr, da hat man ja klar den Beihilfeanspruch) bei meiner Frau würde der beschriebene Fall allerdings greifen, besonders, wenn dieses über ein Schuljahr geht, oder?

--- End quote ---

Einfachste Lösung, Elterngeld auf 24 Monate strecken.

PKiefer:
Vielen Dank für die Antworten,

aber ich glaube es liegt mittlerweile ein Missverständnis vor: was die Elternzeit betrifft habe ich die Beihilfesituation wie gesagt jetzt verstanden; ob wir das Elterngeld auf zwei Jahre strecken oder nicht hat ja auf die Beihilfe keinen Einfluss und auch nicht auf die gesamte Summe, die uns überwiesen werden würde.

Übrig bleibt aber die Frage nach einem "Urlaubsjahr ohne Bezüge". Wir hatten einmal überlegt, dass ich irgendwann ein Sabbatjahr nehmen würde und meine Frau im gleichen Schuljahr ein "Urlaubsjahr ohne Bezüge" (Keine Elternzeit!). In diesem hat sie definitiv keinen Beihilfeanspruch und wir fürchten, dass durch die Bedingungen (Einkommensgrenze 20.000€ pro Kalenderjahr) für uns Lehrer diese Möglichkeit nicht besteht. Hier wollte ich nach einer Einschätzung fragen.
Ansonsten werden wir vermutlich wenn dann zwei Sabbatjahre ansparen.

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