Autor Thema: [BW] Beihilfe für den Ehepartner  (Read 6808 times)

PKiefer

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[BW] Beihilfe für den Ehepartner
« am: 06.05.2021 20:26 »
Hallo liebes Forum

sowohl meine Frau und ich sind Lehrer bzw. Lehrerin in BW, Beamte und damit beihilfeberechtigt.

Da wir Kinder wollen und die nächsten Jahre finanziell planen wollen haben wir eine Frage zur Beihilfe.

Wenn meine Frau nun sagen wir einmal im Schuljahr 2024/2025 in Elternzeit geht bis das Kind sagen wir zwei Jahre alt ist müssten wir ja ein Jahr ohne Bezüge überbrücken.

a) Welche Einkommensgrenzen gelten nun für uns in diesem Fall? Angeblich wurde die Grenze am 01.01.21 auf 20.000€ heraufgesetzt. Ich gehe im Folgenden von den 20.000 aus, sollten es die 10.000 sein ist das "Problem" nur noch verschärft.

b) Hätte meine Frau in diesem Fall überhaupt eine Chance, über mich einen Beihilfeanspruch zu bekommen da sie...

... in den Jahren zuvor gearbeitet hat und damit weit über den 20.000€ lag und laut https://lbv.landbw.de/-/ehegattin-ehegatte-eingetragene-lebenspartnerin-eingetragener-lebenspartn-1 die beiden vorangegangenen Kalenderjahre maßgeblich sind.

... die Regelung über die Kalenderjahre uns Lehrer per se benachteiligt, da wir über Schuljahre vom Dienst befreit werden und beispielsweise ein Sabbatjahr immer ca. ein halbes Jahr Dienst mit Besoldung einschließt (damit Einkommen über 20.000€) und bekannte Kollegen bisher auch immer nur für Schuljahre Elternzeit in Anspruch genommen haben weiß ich gar nicht ob wir eine Elternzeit innerhalb des Schuljahres beenden können.

Das alles würde für uns bedeuten, dass wir in jedem Fall damit rechnen müssen, dass meine Frau sich in einem Elternzeit-Jahr zu 100% privat versichern müsste, obwohl ich voll arbeite und meine Frau 12 Monate keine Bezüge erhält.

Habe ich einen Denkfehler oder fehlende Informationen?

Liebe Grüße

PKiefer
« Last Edit: 07.05.2021 04:20 von Admin2 »

Meikel

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Antw:Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #1 am: 06.05.2021 20:50 »
Moin Moin,

ich habe einfach mal Beihilfeberechtigung Elternzeit, Baden Württemberg im Internet gegoogelt.... Auf der Seite des Landesamtes für Besoldung ins Versorgung bekommt man eine direkte Antwort... 

Ozymandias

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Antw:Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #2 am: 06.05.2021 20:54 »
Zu a)
Ja, die Grenze beträgt seit 2021 20.000 Euro. Einkünfte aus Kapitalvermögen müssen dazugerechnet werden.
Wichtig ist, der Gesamtbetrag der Einkünfte zählt. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten "sich arm zu rechnen". Nicht alles ist lohnenswert, hängt auch davon ab wie weit man von der Grenze entfernt ist.

Meikel

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Antw:Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #3 am: 06.05.2021 20:58 »
Ich denke Paragraph 46 AzUVO dürfte hier einschlägig sein, so zumindest die Suche über eine Suchmaschine. Und für mich scheint es auch plausibel zu sein.

stressinger

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Antw:Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #4 am: 06.05.2021 21:32 »
Wenn deine Frau Beamte ist, dann bleibt sie doch während der Elternzeit ganz normal beihilfeberechtigt. Sie verliert ja nicht ihren Status.

PKiefer

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Antw:Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #5 am: 06.05.2021 22:15 »
Danke,
ich habe nicht gewusst, dass diese "Krankenfürsorge in Anlehnung an die Beihilfeverordnung" unterm Strich tatsächlich der Beihilfe entspricht. Damit hat sich die Frage zumindest in Bezug auf eine Elternzeit geklärt.

Bei einem Urlaubsjahr ohne Bezüge (Entschuldigung, nicht Sabbatjahr, da hat man ja klar den Beihilfeanspruch) bei meiner Frau würde der beschriebene Fall allerdings greifen, besonders, wenn dieses über ein Schuljahr geht, oder?

stressinger

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Antw:Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #6 am: 06.05.2021 22:55 »
Wenn sie in Elternzeit beurlaubt ist, ändert sich nichts an dem Beihilfeanspruch.
Sie bekommt keine Bezüge, aber Elterngeld, davon gehe ich mal aus (ändert aber nichts am Beihilfeanspruch).
Beihilfe bleibt dann ganz normal, als wäre sie im Dienst.
Auch darf die Elternzeit mitten im Schuljahr enden, kurz vor den Sommerferien wird aber nicht gerne gesehen. Und wenn man sie im Oktober enden lassen möchte geht das natürlich auch, da ist man nicht auf ganze Schuljahre festgelegt.
« Last Edit: 06.05.2021 23:05 von stressinger »

stressinger

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Antw:Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #7 am: 06.05.2021 23:20 »
Ergänzung: Während der Beurlaubung in Elternzeit heißt es Krankenfürsorge, ist aber das Gleiche wie Beihilfe.
Die Regelungen für die Elternzeit sind ja leicht herauszufinden...

Karsten

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Antw:Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #8 am: 08.05.2021 21:48 »
Danke,
ich habe nicht gewusst, dass diese "Krankenfürsorge in Anlehnung an die Beihilfeverordnung" unterm Strich tatsächlich der Beihilfe entspricht. Damit hat sich die Frage zumindest in Bezug auf eine Elternzeit geklärt.

Bei einem Urlaubsjahr ohne Bezüge (Entschuldigung, nicht Sabbatjahr, da hat man ja klar den Beihilfeanspruch) bei meiner Frau würde der beschriebene Fall allerdings greifen, besonders, wenn dieses über ein Schuljahr geht, oder?

Einfachste Lösung, Elterngeld auf 24 Monate strecken.

PKiefer

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Antw:[BW] Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #9 am: 09.05.2021 11:15 »
Vielen Dank für die Antworten,

aber ich glaube es liegt mittlerweile ein Missverständnis vor: was die Elternzeit betrifft habe ich die Beihilfesituation wie gesagt jetzt verstanden; ob wir das Elterngeld auf zwei Jahre strecken oder nicht hat ja auf die Beihilfe keinen Einfluss und auch nicht auf die gesamte Summe, die uns überwiesen werden würde.

Übrig bleibt aber die Frage nach einem "Urlaubsjahr ohne Bezüge". Wir hatten einmal überlegt, dass ich irgendwann ein Sabbatjahr nehmen würde und meine Frau im gleichen Schuljahr ein "Urlaubsjahr ohne Bezüge" (Keine Elternzeit!). In diesem hat sie definitiv keinen Beihilfeanspruch und wir fürchten, dass durch die Bedingungen (Einkommensgrenze 20.000€ pro Kalenderjahr) für uns Lehrer diese Möglichkeit nicht besteht. Hier wollte ich nach einer Einschätzung fragen.
Ansonsten werden wir vermutlich wenn dann zwei Sabbatjahre ansparen.

Kleeblatt

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Antw:[BW] Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #10 am: 09.05.2021 15:16 »
Die Lösung liegt ggf. in § 7 Abs 1 SGB II. Beamte sind ja seit dem 9. Änderungsgesetz nicht von der Antragstellung ausgenommen. Wenn beide Ehegatten hilfebedürftig sind ( Frau in Elternzeit, Mann im Sabbatjahr) ist die nur eine Frage bei der Berechnung des Einkommens und Vermögens.
Mit Bewilligung ist Krankenversicherung gegeben. Damit stellt sich dann die Frag nach Beihilfe nur noch untergeordnet.

newT

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Antw:[BW] Beihilfe für den Ehepartner
« Antwort #11 am: 09.05.2021 17:35 »
Übrig bleibt aber die Frage nach einem "Urlaubsjahr ohne Bezüge". Wir hatten einmal überlegt, dass ich irgendwann ein Sabbatjahr nehmen würde und meine Frau im gleichen Schuljahr ein "Urlaubsjahr ohne Bezüge" (Keine Elternzeit!). In diesem hat sie definitiv keinen Beihilfeanspruch und wir fürchten, dass durch die Bedingungen (Einkommensgrenze 20.000€ pro Kalenderjahr) für uns Lehrer diese Möglichkeit nicht besteht. Hier wollte ich nach einer Einschätzung fragen.
Ansonsten werden wir vermutlich wenn dann zwei Sabbatjahre ansparen.
Es ist schade, dass Baden Würtemberg während einem familienpolitischen Urlaub (was das wohl von dir beschriebene Urlaubsjahr bei deiner Frau wäre) keine Beihilfe gewährt und es allgemein so undurchsichtig gestaltet mit der Beihilfe während Elternzeit und Co.
In anderen Ländern wie Bayern behält man während den kompletten maximal 15 Jahren familienpolitischen Urlaubs seinen 50% Beihilfe Anspruch, wenn man nicht als Angehöriger 70% erhält. Und es gibt pauschal während der Elternzeit 70%.
Vielleicht auch als Hinweis interessant für Vertreter von Beamtenbund und Co, dass hier in Baden-Würtemberg noch Nachbesserungsbedarf besteht.