Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
sinkes:
Hallo in die Runde,
habe folgende Frage: Ich bin aktuell in der E3 Stufe 1 nach TVöD beschäftigt und bekomme durch eine vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit eine Zulage nach E9a. Nun habe ich aber im Netz gelesen und Kollegen meinten ebenfalls, dass man nur einen Zuschlag i.H.v 4,5% der höherstehenden Stufe erhält.
Nun bin ich verwirrt da im Vertrag nichts zu diesen Angaben steht (kann auch sein das es irgendwo beschrieben steht und ich es einfach übersehen habe, falls ja entschuldige ich mich).
Kriege ich dann die Differenz zur E9a entsprechend auf das Gehalt von der E3 gezahlt oder wie läuft das? Vielleicht kann mir da jemand von euch helfen, vielen Dank schonmal :) LG
Spid:
Ja.
Texter:
Mal angenommen es würde die Ausbildungs- und Prüfungspflicht gelten und der TB würde diese nicht erfüllen, wie würde sich dann die Zulage berechnen?
Spid:
Es gäbe kein Zulage. Die Ausbildungs- und Prüfungspflicht stünde einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe entgegen, mithin würde kein Eingruppierungsvorgang ausgelöst und es ergibt sich kein Zulagenanspruch - weder nach §14 TVÖD noch nach Vorbemerkung Nr. 7 EGO.
Kaiser80:
Dürfte AN denn die vorübergehende Übertragung ablehnen oder ist das Direktionsrecht höher zu werten?
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