Hallo zusammen,
ich habe eine geringfügig entlohnte Tätigkeit mit 5,5 Wochenstunden. Bisher hatte ich eine 5 Tage Woche mit 1,1 Stunden am Tag und den vollen Urlaubsanspruch. Die Arbeitsleistung habe ich meistens an 1-3 Tagen erbracht. Dies war für mich völlig frei einteilbar.
Jetzt wurde mir angeordnet, meine Arbeit an 2 Tagen die Woche zu leisten. Mein Urlaubsanspruch wurde auf eine 2 Tagewoche umgerechnet. Die Tage kann ich weiterhin frei aussuchen. Soweit so gut.
Meine Frage (vielleicht etwas überspitzt formuliert): Woher weiß ich, ob z. B. ein Feiertag an meinem Arbeitstag ist und meine tägliche Arbeitszeit von 2,75 Stunden somit erbracht ist? Oder, ich bin krank. Ist es jetzt ein Arbeitstag oder ein arbeitsfreier Tag. Ich kann mir die Tage, an denen ich arbeite, frei aussuchen. Da ich jede Woche im Jahr zwei Arbeitstage finde, selbst wenn Heiligabend montags ist, würde ich gar nicht mehr von Feiertagen profitiern. Das wäre der schlechteste Fall. Der beste wäre, jeder Feiertag ist ein Arbeitstag. Ich denke, irgendwo in der Mitte liegt die Wahrheit.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß
Hipo