Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einbehaltung Entgelt - Arbeitszeitbetrug
Fragmon:
Fiktiver Sachverhalt:
Mitarbeiter wurde über Nutzung der Zeiterfassung im HO belehrt. Nach einer Prüfung zeigt sich, dass er insgesamt 30 Std. Arbeitszeit erfasst hat, ohne am Arbeitsplatz zu sein (Einkaufen, Garten....). Kann man das Entgelt für diese 30 Std. abziehen oder die Stunden nur vom Gleitzeitkonto abziehen?
Arbeitsrechtliche Konsequenzen sollen nicht thematisiert werden.
BAT:
Wurde die Arbeit denn wirklich nicht abgeleistet?
Unsere HO - Leute geben auch nicht ihr wirklichen Arbeitszeiten (also die Uhrzeiten) ein, da das Programm an so einigen Randzeiten zusätzliche Erfassungen benötigt. ::)
Fragmon:
Ja es handelt sich um einen fiktiven Sachverhalt und die Person ist zu 100% in dem Zeitraum nicht seiner Arbeit nachgegangen (weder physisch noch gedanklich). Die Problematik des Nachweises in der Realität soll hier nicht berücksichtigt werden, da rein fiktiv.
Lars73:
Soweit ein Gleitzeitkonto besteht wären die Stunden vom Gleitzeitkonto abzuziehen. Was daraus dann folgt ergibt sich aus der Gleitzeitvereinbarung. Es wäre zu zu stellen als wären die Stunden von Anfang an korrekt gebucht worden. (Außer hinsichtlich eventueller Ausschlussfristen.)
Soweit die Gleitzeitvereinbarung Regelungen zu Minusstunden hat (Abzug vom Gehalt) und die Bedingungen dafür vorliegen, wäre dies möglich.
Spid:
Handelt es sich um Telearbeit oder um sog. mobiles Arbeiten?
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