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Einbehaltung Entgelt - Arbeitszeitbetrug

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Fragmon:
Würde das einen Unterschied machen?
Nehmen wir an, dass die Regelungen zur mobilen Arbeit bzw. Telearbeit eindeutig sind und besagen, dass sich beim verlassen der Wohnung (Arbeitsplatzes) eine Buchung vorzunehmen ist.

Mir geht es hier rein um die rechtliche Handhabe bezüglich der Einbehaltung des Entgelts aufgrund Nichterbringung von Arbeitsleistung (Hauptpflicht).

Spid:
Dazu muß ja zunächst mal geprüft werden, ob de Hauptpflicht erbracht worden ist. Mobiles Arbeiten zeichnet sich ja gerade dadurch aus, daß ein Arbeitsplatz nicht festgelegt ist. Mithin kann er auch nicht verlassen werden.

Fragmon:
Dann anders. Er hat zu 100% seine Arbeitspflicht nicht erbracht (er hatte parallel bei seiner Frau in einer Bäckerei ausgeholfen).

Wie gesagt mir geht es nur darum, ob die Möglichkeit besteht, dass Entgelt einzubehalten oder nur die Gleitzeitstunden korrigiert werden dürfen und wenn ja wieso.

BAT:
Wenn es parallel läuft, haben beide Ereignisse stattgefunden.

Vorsicht vor solche möglicherweise justiziablen Ausdrücken. ;)

Fragmon:
Könnte nicht einfach zur Frage Stellung genommen werden. Es handelt sich um einen fiktiven Sachverhalt, welcher so gestaltet werden sollte bzw. ist, dass ein Entgelteinbehalt rechtmäßig wäre....

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