Hallo,
ich habe seit kurzem die schwerbehinderung mit 60 % bescheinigt bekommen. Und habe die auch in der letzten Bewerbung angegeben. Ausgeschrieben war eine Stelle, bei der ich alle Voraussetzungen erfüllte. Dann stand da aber "Vorzugsweise Kenntnisse in ...". Diese Kenntnisse hatte ich nun aber nicht. Eine Einladung bekam ich leider nicht. Ich fragte heute telefonisch nach, warum leider nicht. Die Antwort war, dass ich eben diese Kenntnisse nicht hatte und diese eben aber gefordert waren. Nun habe ich danach aber gelesen, dass "Vorzugsweise" kein Muss-, sondern ein Kann-Kriterium ist. Demnach hätte man mich einladen müssen. Oder liege ich da falsch? Es geht mir nicht darum, deswegen Theater zu machen, sondern einfach ums Verständnis. Damit ich mir bei folgebewerbungen keine falschen Hoffnungen mache und auch überlege, ob ich die Schwerbehinderung evtl. einmal und nie wieder angebe.
Danke euch.
LG